EHEC: Neue Verzehrsempfehlung vom 21. Juli 2011 zu rohen Sprossen und Keimlingen

  • 21.07.2011
  • News
  • Redaktion

Aktuelle Ermittlungsergebnisse ergeben aus Sicht der zuständigen Bundesbehörden keine Hinweise, dass andere Samen als Bockshornkleesamen aus Ägypten mit EHEC-Infektionen in Zusammenhang stehen. Daher konkretisieren das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI) ihre Verzehrsempfehlung zu rohen Sprossen und Keimlingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 21. Juli 2011.

Demnach gibt es nach Vorlage weiterer Informationen aus den Bundesländern keinen Grund mehr für die Empfehlung, zum Schutz vor Infektionen mit EHEC O104:H4 Sprossen und Keimlinge generell nicht roh zu verzehren.

Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie Sprossen und Keimlinge, die aus diesen Samen gezogen wurden, sollten aber weiterhin nicht roh verzehrt werden. Personen mit geschwächter Immunabwehr sollten laut BfR auf den Verzehr von rohen Sprossen und Keimlingen vorsichtshalber verzichten. Allen anderen Personen rät das BfR, diese Lebensmittel vor dem Verzehr zur Verringerung der Keimbelastung gründlich zu waschen und möglichst schnell zu verbrauchen.

Bürgerinformationen per Hotline und Internet
Der aid-infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz hat ein Expertenforum zu EHEC und Ernährung eingerichtet: www.waswiressen.de/forum/index.php/main/dispatch/m/forum/v/showExpertForum/forumId/47. In diesem Forum können Verbraucher individuelle Fragen an die aid-Experten richten.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Pressemeldung vom 21.07.2011 (21.07.11)

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