Neue europäische Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen

  • 21.12.2009
  • News
  • Redaktion

Das EG-Zusatzstoffpaket FIAP (Food Improvement Agents Package) wurde am 31. Dezember 2008 erlassen. Es regelt die Anwendung und die Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln. Das Gesetzespaket besteht aus vier Verordnungen, die alle am 20. Januar 2009 in Kraft traten und ab 2010 beziehungsweise 2011 wirksam werden. FIAP sieht Positivlisten erlaubter Stoffe vor – doch das kann noch einige Jahre dauern: Das gemeinsame Zulassungsverfahren wird voraussichtlich Ende 2010 festgelegt.

Danach haben die EU-Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, Stoffe für die Aufnahme in die Gemeinschaftslisten zu melden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss die gemeldeten Stoffe überprüfen, bevor die Gemeinschaftslisten schließlich verabschiedet werden können. Dessen ungeachtet sollten sich Lebensmittelunternehmen vorbereiten und prüfen, inwieweit sie von den vier Verordnungen betroffen sind. Die internationale Fresenius-Konferenz „Food Improvement Agents“, die auf Einladung von Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius vom 2. bis 3. Dezember 2009 in Mainz stattfand, gab einen Überblick über rechtliche Aspekte, Forschung, Zulassung und Anwendung.

Lebensmittelenzyme: Rechtsänderungen und Herausforderungen für die Industrie

Das EG-Zusatzstoffpaket FIAP verändert die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union für Lebensmittelenzyme erheblich, sagte Marc LECLERC (Novozymes, Nanterre/Frankreich) auf der Fresenius-Konferenz. Vor FIAP unterschieden sich die rechtlichen Anforderungen von einem Mitgliedstaat zum nächsten erheblich, was die Vermarktung der meisten Enzyme anbetrifft. Und bis zur Veröffentlichung der ersten EU-Positivliste für Lebensmittelenzyme werden Unterschiede bleiben: „Sobald ein Hersteller die interne Sicherheitsbewertung abgeschlossen hat, dauert es zwischen null und 24 Monate, bis das Produkt auf den Markt kommt“, berichtete LECLERC. Wenn FIAP vollständig umgesetzt ist, wird die Rechtslage laut Leclerc deutlich einfacher – mit positiven Folgen sowohl für die Enzymproduzenten als auch für die Lebensmittelindustrie.

Zuvor müssen alle Lebensmittelenzyme, die derzeit auf dem europäischen Markt sind, neu bewertet werden, und zwar gemäß den Leitlinien für Lebensmittelenzyme, die kürzlich vom CEF-Gremium der EFSA veröffentlicht wurden. Das Problem mit den Leitlinien ist LECLERC zufolge die mangelnde Spezifität des Dossiers, der EFSA-Bewertung und der künftigen Positivliste. Die Verordnung über Lebensmittelenzyme ist ein allgemeiner Text, der keine hersteller- oder produktspezifische Zulassungen vorsieht. „Insgesamt ist das Neubewertungsverfahren eine notwendige, aber harte Aufgabe für die Industrie, die in einem relativ engen Zeitrahmen zu schultern ist“, urteilte LECLERC.

Die Verordnung über Lebensmittelenzyme legt neue Kennzeichnungspflichten für Enzympräparate fest. Sich an diese zu halten, ist laut LECLERC für Enzymhersteller eine laborintensive und recht komplexe Aufgabe, aber nicht außerordentlich schwierig. Die Kennzeichnung der Endprodukte, die den Lebensmittelproduzenten obliegt, wird davon abhängen, ob eine bestimmte Anwendung von den 27 EU-Mitgliedstaaten als ein Verarbeitungshilfsstoff eingestuft wird oder nicht. Im Namen des Verbandes der Europäischen Enzymhersteller Amfep (Association of Manufacturers and Formulators of Enzyme Products) zog LECLERC folgendes Fazit: „Im Großen und Ganzen sind wir mit der Verordnung und den Leitlinien zufrieden. Allerdings liegt bis zur ersten EU-Positivliste eine Menge Arbeit vor uns – und einige interessante Herausforderungen. Ein fortlaufender Dialog mit der Europäischen Kommission und mit der EFSA wird entscheidend dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.“

Färbende Lebensmittel versus Lebensmittelfarbstoffe: Gesetzliche Regelung und öffentliche Meinung

Färbende Lebensmittel sind schon seit vielen Jahren im Einsatz. Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile mit färbenden Eigenschaften werden benutzt, um bei verarbeiteten Lebensmitteln oder Getränken den gewünschten Farbeffekt zu erzielen. Seit den späten 1970er Jahren wächst das Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Färbemethoden, insbesondere zu Lasten der künstlichen Farben: „Die Industrie hat als Reaktion darauf deren Einsatz begrenzt und zurückgefahren“, sagte Paul COLLINS (GNT-Gruppe, England) auf der Fresenius-Konferenz. Seit 2007 diskutiert die Experten-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission über die Klassifikation der Färbemethoden, um der Industrie und den Behörden Leitlinien zur Verfügung zu stellen, berichtete COLLINS. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, einen so genannten „Road Test“ durchzuführen, um die tatsächliche Eigenschaft und Beschaffenheit der Produkte, die auf dem Markt sind, besser zu verstehen. COLLINS: „Das wird es möglich machen, die Leitlinien so zu überarbeiten, dass sie rechtskonform, praktikabel und fair sind und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden.“

Im Jahr 2008 führte GNT in Deutschland und England eine Verbraucherbefragung durch, um herauszufinden, was Verbraucher über Färbung von Nahrungsmitteln und Getränken wissen und welche Methode sie bevorzugen. Befragt wurden Eltern mit Kindern im Alter zwischen zwei und 16 Jahren. „Es gibt eine starke und wachsende Präferenz für färbende Lebensmittel – basierend auf essbaren Früchten, Gemüse und anderen Pflanzen, die mit Wasser verarbeitet werden – als eine natürliche und gesunde Methode, Lebensmittelprodukten Farbe zu verleihen“, fasste COLLINS zusammen. Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius Konferenz können zum Preis von 295,- EUR zzgl. MwSt. bezogen werden. Quelle: Pressemitteilung Akademie Fresenius vom 08.12.09 (21.12.09)

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