Laut NSK liegt kein wissenschaftlicher Beleg für eine generelle Beikostfütterung ab dem 5. Monat vor. © Andrei Kiselev/Hemera/Thinkstock

Nationale Stillkommission: Keine generelle Beikostempfehlung ab dem 5. Monat

  • 22.05.2015
  • News
  • Redaktion

Die Nationale Stillkommission weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass ihre Empfehlungen zur Dauer des Stillens und zur Einführung von Beikost weiterhin Bestand haben. Demnach sollten Säuglinge mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.

Anlass für diese Mitteilung ist eine Aktualisierung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die von den bestehenden Empfehlungen abweicht. Dies hat in den letzten Monaten häufig zur Verunsicherung von Eltern und Fachpersonal geführt.

Die S3-Leitlinie zur Allergieprävention wurde von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und zuletzt 2014 aktualisiert. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission (NSK) wird in der S3-Leitlinie volles Stillen in den ersten vier Monaten und die Fütterung von Beikost nach dem 4. Monat empfohlen. Als Gründe für die Änderung der Beikostempfehlung werden der steigende Nährstoffbedarf der Kinder und der Beitrag der Beikostfütterung zur Allergieprävention genannt.

Die Expertinnen und Experten der NSK hingegen kommen zu dem Ergebnis, dass es gegenwärtig keine wissenschaftlichen Gründe dafür gibt, die bisherigen NSK-Empfehlungen zum Stillen und zum Beginn der Beikostfütterung zu ändern. Insbesondere fehle ein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass aus Gründen eines steigenden Nährstoffbedarfs generell ab Beginn des 5. Monats Beikost gefüttert werden sollte.

Gestillte Kinder haben geringeres Infektionsrisiko

Nach Ansicht der Nationalen Stillkommission haben die folgenden Handlungsempfehlungen weiterhin Gültigkeit:

  • Säuglinge sollten mindestens bis zum Beginn des 5. Monats ausschließlich gestillt werden.
  • Auch nach Einführung von Beikost - frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens mit Beginn des 7. Monats - sollten Säuglinge weiter gestillt werden.
  • Ab wann ein Säugling innerhalb des genannten Zeitfensters zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell in Abhängigkeit vom Gedeihen und der Essfähigkeit des Kindes.
  • Die Stilldauer insgesamt bestimmen Mutter und Kind.

Diese Empfehlungen hat die Kommission gemeinsam mit den pädiatrischen Fachgesellschaften erarbeitet. Neben ernährungsphysiologischen Aspekten wurden auch Daten zur Auswirkung des ausschließlichen Stillens bzw. der Beikostfütterung auf das Wachstum, die Entwicklung und spätere Krankheitsrisiken des Kindes berücksichtigt. So haben Säuglinge, die 4 bis 6 Monate lang ausschließlich gestillt wurden, ein deutlich geringeres Infektionsrisiko zum Beispiel bei Atemwegsinfekten. Weitere Krankheiten, die bei gestillten Kindern im späteren Leben seltener auftreten können, sind Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2.



Weitere Informationen:

Ausführliche Stellungnahme der Nationalen Stillkommission zur Änderung der S3-Leitlinie zur Allergieprävention

Weitere Informationen zur Arbeit der Nationalen Stillkommission des BfR

www.bfr.bund.de

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