Verordnung zum Schutz vor Vogelgrippe spätestens Mitte September

  • 22.08.2005
  • News
  • Redaktion

Die Bundesregierung wird mit einer Eilverordnung Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe ergreifen. Nach der Tagung einer Expertengruppe aus Bund und Ländern kündigte dies Verbraucherschutzministerin Renate Künast am Freitag in Berlin an.

Durch die bisherige Ausbreitung der Vogelgrippe gehen Experten davon aus, dass der Erreger dieser Krankheit über kurz oder lang auch Deutschland erreichen könnte. Um die aktuelle Lage und weitere Schutzmaßnahmen zu beraten, hat Bundesverbraucherschutzministerin Künast am 18. August eine Expertengruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und der Geflügelwirtschaft einberufen.

Künast wies am 19. August darauf hin, dass die üblichen Handelswege zum Schutz der Verbraucher mittlerweile geschlossen sind. Seit längerem gilt ein EU-weites Importverbot für Geflügel, Geflügelfleisch und Eier aus den bisher betroffenen Gebieten. Dieses Verbot ist jetzt auf andere Vögel als Geflügel sowie unbehandelte Federn und Federteile ausgeweitet.

Trotzdem gibt es noch drei Hauptgefahren für ein mögliches Einschleppen der Vogelgrippe:

  • den illegalen Tierhandel,
  • das unwissentliche oder fahrlässige Einschleppen durch Reisende,
  • den Vogelzug.
  • Der illegale Tierhandel, den Experten als größte Gefahr ansehen, kann nur durch eine Intensivierung der Einreise-Kontrollen - insbesondere an den Flughäfen - bekämpft werden. Dazu werden sich die Bundesländer mit dem Zoll eng abstimmen.

    Dem unwissentlichen oder fahrlässigen Einschleppen des Virus durch Reisende kann man nur durch intensive Informationsmaßnahmen begegnen. Das Bundesverbraucherschutzministerium hat hierzu ein "Informationsblatt für Reisende" herausgegeben. Darüber hinaus informiert das Auswärtige Amt auf seiner Homepage mit ständig aktualisierten Reisehinweisen.

    Eine Übertragung des Vogelgrippevirus durch Zugvögel auf direktem Weg wird nach den bisherigen Beobachtungen des Zugverhaltens der Vögel als eher unwahrscheinlich angesehen. Eine natürliche, langsame Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten kann allerdings wegen der Überlappung ihrer Brutgebiete nicht ausgeschlossen werden.

    Um den Gefahren durch den Vogelzug zu begegnen, wurden in dem Expertengespräch weitere Maßnahmen beschlossen, die bis zu der Mitte September erwarteten Ankunft der ersten Zugvögel über eine Eilverordnung umgesetzt werden sollen. Diese wird noch mit den Bundesländern abgestimmt. Da ihr an einem risikoorientierten Handeln gelegen sei, würde sie die ihr bereits vorliegende Eilverordnung im Falle eines konkreten Krankheitsausbruchs aber auch ohne Abstimmung mit den Bundesländern unterschreiben, sagte Renate Künast. Sie betonte, dass eine konkrete Gefahrenlage jedoch nicht gegeben sei, sondern dass alle ergriffenen Maßnahmen darauf zielen, es gar nicht erst zu einem Krankheitsausbruch kommen zu lassen.

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