Weg frei für Verbraucherinformationsgesetz

  • 22.09.2006
  • News
  • Redaktion

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten bereits am 29. Juni eine Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen. In seiner heutigen Sitzung verabschiedete der Bundesrat das Gesetz.

Mit der im neuen Gesetz enthaltenen Änderung des Paragraphen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) werden die zuständigen Stellen nunmehr grundsätzlich verpflichtet, bei wichtigen Fällen wie Gesundheitsgefahren, Rechtsverstößen, erheblichen Verbrauchertäuschungen oder dem Verkauf von Gammelfleisch die Öffentlichkeit von selbst zu informieren, und zwar unter Nennung des Lebensmittelunternehmens und des Produktnamens. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen die Behörden von einer Information der Öffentlichkeit absehen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf Lebensmittel, Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung, Lebensmittelverpackungen oder Reinigungsmittel. Weitere Informationen gibt es unter www.bmelv.de. (29.09.06)

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