Blick ins Plenum des Ausschusses. © Gemeinsamer Bundesausschuss
Blick ins Plenum des Ausschusses. © Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss: Ernährungsberatung als Heilmittel abgelehnt

  • 23.01.2015
  • News
  • Redaktion

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat die Ernährungsberatung als Heilmittel inhaltlich geprüft – und abgelehnt. Dies berichtet der Verband der Diätassistenten (VDD).

Insgesamt 15 Jahre hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) benötigt, um die Entscheidung des Bundessozialgerichtes umzusetzen und die Ernährungsberatung als Heilmittel inhaltlich zu prüfen. Das Ergebnis: Der G-BA kam zwar zu dem Schluss, dass bei angeborenen Stoffwechselstörungen wie z. B. Phenylketonurie (PKU) und bei Mukoviszidose eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist. Doch aus der Aufnahme der Ernährungsberatung in die Heilmittelrichtlinie wurde dennoch nichts, so der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD).  Demnach scheiterte die Aufnahme am Widerstand von Ärzteschaft und Krankenkassen.

Wer eine seltene angeborene Stoffwechselerkrankung wie PKU hat oder an Mukoviszidose erkrankt ist, dem kann Ernährungsberatung bislang nicht als krankenkassenfinanziertes Heilmittel verordnet werden. Die Patientenvertreter im zuständigen G-BA hatten deshalb beantragt, die ambulante Ernährungsberatung bei angeborenen seltenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose in die Heilmittelrichtlinie aufzunehmen. Laut VDD bestätigten alle Experten bei der Anhörung die medizinische Notwendigkeit der Ernährungsberatung und eine Mehrheit sprach sich für eine verordnungsfähige Ernährungsberatung aus. Die Befürworter wurden jedoch von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV/SV) überstimmt.

Enttäuschung beim VDD
„Der Beschluss des G-BA ist in unseren Augen nicht zu begründen und nicht nachvollziehbar“, kritisieren VDD-Präsidentin Ina Lauer und Doris Steinkamp, VDD-Beauftragte für das Heilmittel Ernährungsberatung. „Leidtragende sind die Patienten, die nicht adäquat mit einer lebenswichtigen Ernährungstherapie versorgt werden können.“

Hintergrundinformationen:
Der Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. vertritt seit 1957 als berufsständische Organisation ausschließlich die beruflichen, berufspolitischen und sozialen Interessen der Diätassistenten. Der Beruf der Diätassistenten ist der einzige vom Gesetzgeber in Deutschland bundesrechtlich geregelte Heilberuf auf dem Gebiet der menschlichen Ernährung. Diätassistenten sind staatlich geprüft und insbesondere in
den Berufsfeldern (angewandter) Ernährungswissenschaften und Diätetik ausgebildet. Diätassistenten sind Fachansprechpartner für die Ernährungsprävention und Ernährungstherapie und arbeiten eigenverantwortlich auf ärztliche Anordnung.

Die Diättherapie und Ernährungsberatung wurde vom Bundessozialgericht im Jahre 2000 in einem Grundsatzurteil als Heilmittel anerkannt. Das Gericht hat den G-BA darin aufgefordert, die Aufnahme der Ernährungsberatung als verordnungsfähiges Heilmittel in den Leistungskatalog zu prüfen. Diese Prüfung hat jetzt 15 Jahre in Anspruch genommen und endete mit einer Ablehnung.

www.vdd.de

Kontakt für die Presse:
Geschäftsstelle VDD Essen | Ina Lauer, Präsidentin des VDD | Telefon 0201-946 853 70, mobil 0152-318 033 83

Das könnte Sie interessieren
Shopping-Studie zum Tierwohl im virtuellen Supermarkt weiter
Wegweiser dringend gesucht! Hintergrund, Entwicklungsstand und Herausforderungen von... weiter
Wie kann die Implementierung des prozessgeleiteten Arbeitens in die Praxis der... weiter
„Der Weg zur Publikation. Insider-Wissen zum Schreiben und Publizieren in... weiter
9 Tipps für eine ausgewogene Ernährung beim Fasten im Ramadan weiter
Medienumschau 3/2024 weiter