Absatz von Agrarerzeugnissen steigern

  • 23.03.2006
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  • Redaktion

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zugestimmt, die den Absatz von Agrarerzeugnissen in Drittländern steigern sollen. Von 12 Absatzförderungs- und Informationsprogrammen, die die Mitgliedstaaten bei der Kommission zur Prüfung eingereicht hatten, wurden 8 genehmigt. Sie betreffen den Verkauf von Wein, Käse, Obst und Gemüse in die USA, Kanada, Russland, die Ukraine, Australien, Japan, China, Indien, Brasilien, Norwegen und die Schweiz. Die EU unterstützt die Fördermaßnahmen mit 8,2 Millionen Euro.

Absatzfördernde Maßnahmen dürfen von der EU nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt werden. Beschränkungen gibt es beispielsweise hinsichtlich der Produkte und der Länder, in denen die Produkte verkauft werden sollen. Zugelassen sich unter anderem Maßnahmen, die die Vorzüge der Gemeinschaftserzeugnisse hinsichtlich Hygiene, Lebensmittelsicherheit oder Tier- und Umweltschutz hervorheben. Auch Messen, Ausstellungen und Informationskampagnen über die Gemeinschaftssysteme der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), der garantierten traditionellen Spezialitäten (gtS) sowie des ökologischen Landbaus sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt jährlich höchstens 50 Prozent der gesamten Programmkosten. (23.03.06)

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