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Schwerpunkt Impfschutz: Künftig dürfen alle Ärzte, einschließlich Betriebsärzte, impfen und dies mit den Krankenkassen abrechnen. © KatarzynaBialasiewicz / iStock / Thinkstock

Präventionsgesetz: Setting-Ansatz und Impfschutz im Fokus

  • 25.08.2015
  • News
  • Lisa Seibel
  • Redaktion

Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge und ein noch flächendeckenderer Impfschutz für die rund 70 Mio. Versicherten in Deutschland – das ist das Ziel des im Juni vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz; PrävG). Spätestens zum 1. Januar 2016 sollen alle Bestimmungen des Gesetzes in Kraft treten. Hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Gesundheitsförderung soll durch Ansätze im direkten Lebensumfeld der Versicherten (Setting-Ansatz), beispielsweise in Kitas, Schulen, Betrieben und Pflegeheimen, forciert werden. Zudem sollen Krankenkassen ab dem kommenden Jahr mehr als doppelt so viel für Präventionszwecke ausgeben: 7 Euro statt wie bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr. Insgesamt werden die jährlichen Mehrausgaben zulasten der Kranken- und Pflegeversicherungen auf 490 Millionen Euro angesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt des PrävG ist der Impfschutz: Künftig dürfen alle Ärzte, einschließlich Betriebsärzte, impfen und dies mit den Krankenkassen abrechnen. Vor dem Kita-Eintritt eines Kindes muss der Nachweis einer ärztlichen Impfberatung erbracht werden. Beim Auftreten von Masern können Behörden Kindern und Erwachsenen ohne Impfschutz vorübergehend den Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Kitas, verweigern. Ferner erhalten Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung.

Krankenkassen kritisieren das Gesetz

Das Gesetz legt außerdem eine nationale Präventionskonferenz mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit fest, um gemeinsame Ziele und Maßnahmen im Bereich Prävention besser aufeinander abstimmen zu können.

Kritik erfährt das Gesetz unter anderem von Seiten der Krankenkassen. Diese bemängeln die geringe finanzielle Beteiligung der privaten Krankenversicherungen, der Länder und Kommunen und erachten die festgelegten Subventionen für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als unverhältnismäßig hoch.

Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen und der Linkspartei kritisieren, dass es zu wenige gesetzlich festgelegte Maßnahmen gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit gebe. Außerdem kommt Apothekern im PrävG keine explizite Rolle zu, entgegen des Wunschs der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) nach einer stärkeren Einbindung in die Themenfelder Impf- und Diabetesberatung.



Weitere Informationen:

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Fragen und Antworten zum Präventionsgesetz

Quellen:
aerzteblatt.de: Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen
aerztezeitung.de: Gesetz für mehr Gesundheitsvorsorge und Impfschutz erhalten grünes Licht
pharmazeutische-zeitung.de: Das Präventionsgesetz kommt

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