Stellungnahme des BfR: Nitrat in diätetischen Lebensmitteln

  • 26.03.2003
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  • Redaktion

Diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder dürfen nach der geltenden deutschen Diätverordnung Nitrat bis zu einer Höchstmenge von 250 mg pro kg Lebensmittel enthalten. In der Europäischen Union wird derzeit erwogen, einen niedrigeren Wert festzusetzen. Diskutiert wird eine Absenkung auf 150 bis 200 mg Nitrat pro kg Lebensmittel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) prüfte, ob die deutsche Diätverordnung entsprechend geändert werden muss und welche Höchstmenge festgelegt werden sollte. Wie das BfR zu diesem Thema steht, wird im Folgenden berichtet.

In seiner gesundheitlichen Risikobewertung kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass eine Absenkung der Höchstmengen sinnvoll ist und dass diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder möglichst nicht mehr als 100, maximal 150 mg/kg Lebensmittel Nitrat enthalten sollten. Begründet wird dies u. a. damit, dass Nitrat im Körper zu Nitrit umgewandelt werden kann, auf das junge Säuglinge besonders empfindlich reagieren. Bei ihnen kann der Blutfarbstoff (Hämoglobin) besonders leicht oxidiert werden und steht damit für die Sauerstoffbindung nicht mehr zur Verfügung. Aus Nitrit wiederum können Nitrosamine gebildet werden, die sich in Tierversuchen als Krebs auslösend erwiesen haben. Die vollständige Stellungnahme vom 26. Februar 2003 ist unter www.bfr.bund.de, Stichwort: Neu, abzurufen. 26.03.03

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