BfR richtet nationale Expertengremien für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ein

  • 26.05.2008
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  • Redaktion

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird in Fragen der Lebensmittelsicherheit und der Produktsicherheit künftig von 14 Kommissionen in seiner wissenschaftlichen Arbeit für die Bundesregierung und europäische Gremien beraten. In jede Kommission wurden rund 10 externe, unabhängige Sachverständige berufen, die ehrenamtlich ihre Expertise in die Arbeit des BfR einbringen.

„Mit diesem Expertennetzwerk können wir Sachverstand auf höchstem wissenschaftlichem Niveau für unsere Risikobewertungen bündeln und in internationale Gremien einbringen", sagt Professor Dr. Dr. Andreas HENSEL, Präsident des BfR. Die wissenschaftliche Qualität der Stellungnahmen des Instituts wird so erhöht und eine externe Qualitätssicherung gewährleistet. Darüber hinaus ist es dem Institut damit auch in Krisenfällen möglich, kurzfristig externen Sachverstand einzuholen. Die Struktur der Kommissionen am BfR orientiert sich weitgehend an der Kommissionsstruktur der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Aufgabe des BfR ist es, eine unabhängige, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Risikobewertung von Stoffen und Mikroorganismen in Lebensmitteln, Futtermitteln und verbrauchernahen Produkten vorzunehmen. Die wissenschaftlichen Stellungnahmen des BfR dienen unter anderem den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als Grundlage für politische Entscheidungen. Die nun am BfR eingerichteten Kommissionen ermöglichen dem Institut, die wissenschaftliche Qualität seiner Stellungnahmen durch externen Sachverstand zu erhöhen.

Neu eingerichtet werden die Kommissionen: Bedarfsgegenstände, Bewertung von Vergiftungen, Biologische Gefahren, Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien, Expositionsschätzung und –standardisierung, Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, Hygiene, Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette, Kosmetische Mittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände, Pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel, Wein- und Fruchtsaftanalysen, Zusatzstoffe sowie Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung.

Die Experten kommen aus Universitäten, Landesuntersuchungsämtern, Wirtschaftsverbänden, Verbrauchschutzverbänden sowie privaten Laboratorien. Sie haben sich bereits mit ihrer Bewerbung verpflichtet, als Kommissionsmitglied unabhängig von jeglicher äußerlicher Beeinflussung zu handeln. Die Kommissionen werden voraussichtlich zwei Mal pro Jahr tagen.

Unabhängig von den neu berufenen Kommissionen arbeiten am BfR die Nationale Stillkommission und die Kommission zur Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen in ihrer bisherigen personellen Besetzung weiter.

Weitere Informationen zu den einzelnen Kommissionen finden Sie im Internet unter www.bfr.bund.de  
Quelle: Pressemeldung des BfR 
(26.05.08)

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