Neue EG-Richtlinie zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Säuglingsnahrung
- 26.09.2008
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- Redaktion
Bei Säuglingsanfangs- und Folgenahrung lösen ab Herbst 2008 neue Produkte schrittweise die bisherigen ab. Die Hersteller reagieren damit auf eine aktuelle EG-Richtlinie, die die Zusammensetzung und Kennzeichnung dieser Produkte neu regelt. Wegen der langen Mindesthaltbarkeit der Säuglingsnahrung dauert die Übergangszeit, in der sowohl alte als auch neue Produkte verkauft werden dürfen, bis zum 31. Dezember 2009.
Da die Neuerungen nicht grundlegend sind, können Vorräte ohne Bedenken aufgebraucht werden. Ein Wechsel zwischen den Produkten ist jederzeit problemlos möglich. Die an den Produkten vorgenommenen Änderungen basieren auf dem aktuellen Wissensstand der Ernährungsforschung. So wird z. B. der Kaloriengehalt leicht reduziert und der Übergang von Anfangs- zu Folgenahrung um zwei Monate verschoben.
Deutlich schlichter wird die Verpackung der Säuglingsanfangsnahrungen ausfallen, da die Gesetzgebung nur noch wenige Angaben zu den Inhaltsstoffen und deren Wirkung vorsieht. So darf beispielsweise statt des Hinweises "mit LCP/LC-PUFA – wichtig für die Gehirnentwicklung" nur noch die Angabe "mit LCP/LC-PUFA" auf der Packung stehen. Damit soll erreicht werden, dass sich Mütter an den Kinderarzt oder die Hebamme wenden, wenn sie nicht stillen wollen oder können. Dort werden Eltern über die richtige Ernährung für ihr Baby beraten und Fragen zur Funktion von Inhaltsstoffen beantwortet.
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen sind auf der Internetseite des Bundesverbandes der Hersteller von Lebensmitteln für eine besondere Ernährung e. V. (Diätverband) unter www.diaetverband.de erhältlich. Quelle: Diätverband, Pressemitteilung vom 09.09.2008 (26.09.08)