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Verbraucherschutz: Lebensmittelverpackungen sind keine Vorratsdosen

  • 27.10.2021
  • News
  • Redaktion

Dosen, Becher, Tetra Paks, Plastikbehälter– die meisten Lebensmittel im Supermarkt sind verpackt. Viele VerbraucherInnen verwenden leere Verpackungen von Eis, Margarine oder Fertigsalaten zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmittel im Sinne der Abfallvermeidung. Doch die Verwendung von Einwegverpackungen zur Aufbewahrung und Zubereitung kann gesundheitsschädlich sein.

Bei Eiscremedosen, Margarinebechern und Co. handelt es sich um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind, erklärt Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Verpackungen sind für den einmaligen, zweckbestimmten Gebrauch gedacht.
Werden diese Lebensmittelverpackungen erneut oder anderes verwendet, besteht die Gefahr, dass unerwünschte Stoffe in nicht akzeptablen Mengen in das Lebensmittel migrieren. Schadstoffe aus Verpackungen können also in Lebensmittel übergehen. Die einzige Ausnahme ist Glas. Hier findet keine Migration von Stoffen statt. „Ein Beispiel: Eiscremedosen sind für kalte, gefrorene Massen konzipiert und bei dieser Verwendung gesundheitlich unbedenklich. Füllt man jedoch heiße Suppe in diese Dosen, können sich hitzebedingt unerwünschte Stoffe aus dem Verpackungsmaterial lösen“, so Brendel weiter.
Die Verbraucherzentrale rät verpackte Lebensmittel nicht in ihrer Verpackung zu erhitzen, außer es steht ein konkreter Hinweis drauf. Mit steigenden Temperaturen erhöht sich das Risiko, dass unerwünschte Stoffe aus Verpackungen in das Lebensmittel übergehen.
Der Handel bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse für die Aufbewahrung oder Verwendung im Haushalt an. Das so genannte „Hand-Gabel-Symbol“ zeigt an, dass der Behälter für Lebensmittel geeignet ist. „Weniger eindeutig wird es, wenn man die Eignung des Gefäßes für die Mikrowelle oder für das Einfrieren betrachtet. Hersteller müssen mit einem aufgedruckten Piktogramm oder in Schriftform angeben, wofür ein Geschirr geeignet ist. Diese Symbole sind jedoch nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung des Behälters angegeben, sodass es im Alltag zu Fehlern bei Nutzung kommen kann“, meint Brendel.
Alternativ eigenen sich Glas-, Porzellan- und Edelstahlbehältnisse sehr gut für die Aufbewahrung. In Glas und Porzellan können Lebensmittel zudem eingefroren oder in der Mikrowelle erhitzt werden.



Quellen:
Verbraucherzentrale Sachsen: Verpackungen sind keine Vorratsdosen, Pressemeldung vom 04.10.2021
Verbraucherzentrale: Schadstoffe im Essen: von der Verpackung ins Lebensmittel. Pressemeldung vom 25.06.2021

 

 

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