Heilmittel-Richtlinie: GKV-Spitzenverband sucht maßgebliche Verbände für Ernährungstherapie
- 27.01.2017
- News
- Redaktion
Die entsprechende Bekanntmachung hat der GKV-Spitzenverband am 13. Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den Zulassungsempfehlungen sollen die maßgeblichen Berufsgruppen aufgeführt sowie die notwendige Praxisausstattung geregelt werden. In den Rahmenempfehlungen werden unter anderem die Leistungsinhalte, Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Vergütungsstrukturen vereinbart.
Die Anforderungen an die gesuchten Verbänden sind im Bundesanzeiger ausführlich aufgeführt: Ob ein Verband als maßgeblich gelten kann, misst sich zum Beispiel an einem bundesweiten Vertretungsanspruch, an der Bereitschaft Heilmittelverträge auf der Landesebene zu schließen und an der Zahl der durch den Verband vertretenen Leistungserbringer.
Verbände können sich bis zum 28. Februar 2017 vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich an den GKV-Spitzenverband wenden:
GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin