Absatzfondsgesetz – Konsequenzen für CMA und ZMP

  • 27.02.2009
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  • Redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es betrachtet die Abgabe als unzulässig, da es an einer Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für die staatliche Absatzförderung fehle. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus. Der Absatzfond wurde 1969 geschaffen, um den Absatz und die Verwertung von Erzeugnissen der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zentral zu fördern. Die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft mbH und die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) wurden weitgehend aus Mitteln des Fonds finanziert.

Nach dem Aus für das Absatzfondsgesetz kann die CMA Ihre Arbeit nicht mehr fortführen. Markus KRAUS, Geschäftsführer der CMA, fordert von Politik und Wirtschaft, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Absatzförderung zu entwickeln. Jedes Land in Europa habe eine vergleichbare Förderung, es gehe jetzt um die Sicherung der Wettbewerbsposition der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Der Fortbestand ZMP ist ebenfalls unsicher. Als Reaktion auf das Urteil hat sie in einer Pressemitteilung ihr vorläufiges Ende verkündet. Derzeit wird geprüft, ob und in welchem Maße Informationslieferungen einzustellen sind. "Wir leben in einem Informationszeitalter und unterbinden die wichtigste Grundlage aller Entscheidungen – die Information", so Ralf GOESSLER, Geschäftsführer der ZMP. Quellen: ZMP, CMA, Bundesverfassungsgericht (27.02.09)

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