EU: Kennzeichnung von Lebensmitteln

  • 27.05.2005
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  • Redaktion

Das Europäische Parlament hat gestern in erster Lesung über den Entwurf einer Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln abgestimmt. Das Plenum bestätigte den Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, eine zentrale Klausel der von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung zu streichen.

Nach Ansicht des EU-Parlaments müssen Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben keine spezifischen Nährwertprofile tragen. Das Parlament verabschiedete den in entscheidenden Punkten geänderten Bericht mit 458 Ja-, 116 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen. 303 Abgeordnete votierten für den Antrag, das Auszeichnen mit Nährwertprofilen nicht verpflichtend zu machen, 286 stimmten dagegen, 10 enthielten sich.

Bei der Autorisierung von Nährwert- oder Gesundheitsangaben stützt das EU-Parlament den Entscheid des Ausschusses für einen unkomplizierten Zulassungsprozess. Wollen Hersteller und Importeure ein neues Produkt mit gesundheitsbezogenen Angaben auf den Markt bringen, müssen sie lediglich die zuständigen nationalen Behörden informieren. An ihnen sowie an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) liegt es dann, diesen Angaben gegebenenfalls innerhalb einer Neunmonatsfrist zu widersprechen und das Produkt zu verbieten.

Auf die Gesundheit von Kindern bezogene Angaben auf Lebensmitteln wollen die Abgeordneten nur erlauben, sofern die gesundheitsfördernde Wirkung wissenschaftlich belegt werden kann. Zu diesem Punkt hatte sich die EU-Kommission nicht geäußert. (27.05.05)

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