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Bei der Kennzeichnung veganer Lebensmittel ist grundsätzlich zwischen herstellereigenen Kennzeichnungen und herstellerunabhängigen Siegeln zu unterscheiden. © anyaberkut / iStock / Thinkstock

Aktuell im Heft: Kennzeichnungspraxis veganer Lebensmittel

  • 28.03.2017
  • News
  • Redaktion

Im April dieses Jahres beschlossen die Verbraucherschutzminister der Länder eine Definition für vegane Lebensmittel. Diese gilt vorübergehend als Grundlage, bis die Europäische Kommission einheitliche Regelungen erlässt. Wissenschaftler von der Universität Kassel führten eine Bestandsaufnahme der derzeit am Markt üblichen Kennzeichnungen und Siegel für als vegan ausgelobte Lebensmittel durch und ermittelten die Transparenz der dahinterstehenden Standards.

Bei der Kennzeichnungspraxis von veganen Lebensmitteln ist bislang grundsätzlich noch zwischen herstellereigenen Kennzeichnungen und herstellerunabhängigen Siegeln zu unterscheiden, die von unabhängigen Drittorganisationen vergeben werden (Europäische Vegetarier-Union, Vegan Society und Vegane Gesellschaft Deutschland e. V.).

Von den 108 in die Erhebung eingeschlossenen Produkten trugen 79 Prozent eine Herstellerkennzeichnung und 44 Prozent ein herstellerunabhängiges Siegel (23 Prozent der Produkte trugen sowohl herstellereigene als auch herstellerunabhängige Kennzeichnungen). Während die hinter den Kennzeichnungen stehenden Standards (im Beitrag dargestellt) der unabhängigen Drittorganisationen online leicht eingesehen werden konnten, blieben die hinter den herstellereigenen Kennzeichnungen stehenden Standards weitestgehend intransparent.

Schlussfolgerungen

Aus Verbrauchersicht ist die Transparenz der den Vegan-Kennzeichnungen zugrundeliegenden Standards zu verbessern und für Verbraucher leichter zugänglich zu gestalten. Aus Unternehmenssicht sollten Hersteller zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit ihre veganen Produkte von unabhängigen Drittorganisationen zertifizieren lassen. Weiterhin ist zu empfehlen, dass auch auf europäischer Ebene in naher Zukunft eine Einigung hinsichtlich einer einheitlichen Vegan-Definition und einer gesetzlichen Verankerung erzielt wird.



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