Neue EU-Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen - Warnhinweis für Azofarbstoffe

  • 28.07.2008
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  • Redaktion

Das Europäische Parlament hat eine neue EU-Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, dass Lebensmittel EU-weit leichter angeboten werden können und gleichzeitig den Schutz der Verbraucher auf hohem Niveau sichern.

Derzeit gibt es rund ein Dutzend EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese werden durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht.

Mit den neuen Regelungen wurde unter anderem eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen festgelegt. Künftig müssen diese den Aufdruck „kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen.

Schon lange diskutieren Wissenschaftler mögliche Zusammenhänge zwischen den Azofarbstoffen E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 und dem so genannten „Zappelphilipp-Syndrom“ bei Kindern. Erst im März 2008 kam die EFSA zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Studie keine ausreichenden Beweise dafür liefern würde. Das EU-Parlament setzte mit seinem Beschluss den vorbeugenden Verbraucherschutz durch.
Ausführliche Informationen zur neuen Gesetzgebung sind unter www.europarl.europa.eu/news/public/default_en.htm > Gesundheit und Umwelt zu finden. Quelle: Pressemeldung des Europäischen Parlaments vom 09.07.2008. (28.07.08)

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