Leitlinien zum Recht auf Nahrung

  • 29.11.2004
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  • Redaktion

Die FAO hat am 23. November internationale Leitlinien zum Recht auf Nahrung verabschiedet. Sie sind das Ergebnis von über zwei Jahre dauernden Beratungen einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, deren Konstituierung die Staats- und Regierungschefs auf dem Welternährungsgipfel 2002 beschlossen hatten.

Mit der Verabschiedung ist nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Renate Künast erstmals eines der im Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (WSK-Pakt) erwähnten Menschenrechte durch ein Staatengremium konkretisiert worden. Die freiwilligen Leitlinien legen im Detail dar, was Staaten unternehmen sollen, um Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst zu ernähren. Sie sehen außerdem die Schaffung von Sicherungsnetzen für Menschen vor, die sich selbst nicht helfen können oder die am Markt kein ausreichendes Einkommen erzielen. Sie enthalten Empfehlungen zu 20 Themen wie Schulspeisungsprogrammen, Dürre-Frühwarnsystemen, Lebensmittelsicherheit, Land- und Wasserbau bis hin zu institutionellen Reformen, Frauenrechten, Landreformen und „Good Governance“ im Bereich der Landwirtschaft und Ernährung. Die Leitlinien können im Internet abgerufen werden. (29.11.04)

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