Tiefkühlkost: Die Kunst des Auftauens

  • 29.12.2004
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  • Redaktion

Muss Tiefkühlkost vor der Zubereitung aufgetaut werden? Bei dieser Frage herrscht häufig Unklarheit. Die Antwort der Experten des Deutschen Tiefkühlinstitutes (dti) in Köln: Im Prinzip können viele Produkte aus dem Gefrierfach unaufgetaut zubereitet werden. Ein separates An- oder Auftauen entfällt beispielsweise bei Gemüse, Kartoffelspezialitäten, Snackprodukten, Pizzas und kompletten Menüs. Tipps für die Zubereitungsart und -dauer der Produkte gibt es auf den Verpackungen.

An- oder Auftauen ist jedoch notwendig bei größeren Fleisch-, Fisch- und Geflügelstücken. Aufgetaut werden müssen ebenfalls Produkte, die kalt verzehrt werden wie zum Beispiel Torten, geräucherter Fisch und rohes Obst. Auch hier liefern die Verpackungen wichtige Hinweise. Neben den speziellen Herstellerangaben auf den Verpackungen gibt das dti grundsätzliche Tipps zum An- und Auftauen von Tiefkühlprodukten:

  • Beim Antauen steigt die Temperatur in den Außenschichten des Tiefkühlprodukts. Im Kern bleibt das Lebensmittel jedoch noch gefroren. Aufgetaute Lebensmittel sind auch im Kern nicht mehr gefroren.
  • Vor dem An- und Auftauen von tiefgekühlten Produkten muss die Verpackung entfernt werden.
  • Die Dauer und der Ort des An- und Auftauens richten sich nach Art des Lebensmittels, der Temperatur sowie nach der Packungsgröße: Verpackungshinweise beachten!
  • Die auf den Verpackungen angegebene An- bzw. Auftauzeit sollte aus Qualitätsgründen nicht überschritten werden.
  • Beim Auftauen von Geflügel, Fisch und Fleisch ist Hygiene das oberste Gebot. Deshalb gilt: Die Lebensmittel aus der Verpackung nehmen und im Kühlschrank langsam auftauen. Niemals bei Zimmertemperatur oder sogar auf der Heizung, damit Salmonellen und Co. sich gar nicht erst vermehren können. Wichtig ist, die Lebensmittel in ein Gefäß zu legen, aus dem das Abtauwasser gleich ablaufen kann. Dieses Wasser muss dann – ebenfalls aus hygienischen Gründen – unbedingt sofort weggeschüttet und das Spülbecken mit heißem Wasser nachgespült werden.
  • Auch sämtliche Gegenstände oder Flächen, die mit den Produkten oder dem Auftauwasser in Berührung gekommen sind, müssen mit heißem Wasser gründlich gereinigt werden.
  • An- oder aufgetaute Lebensmittel sollten möglichst immer gleich zubereitet werden. Um so besser bleibt die Qualität erhalten. (29.12.04)

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