Einfuhrverbot für Garnelen aus China

  • 30.01.2002
  • News
  • Redaktion

In jüngster Zeit wurden vermehrt Chloramphenicol-Rückständes in Proben von Shrimps und Garnelen aus China nachgewiesen. Dieses Breitbandantibiotikum ist in Lebensmitteln potenziell gesundheitsgefährdend. Deshalb ist die Anwendung bei Tieren für die Lebensmittelproduktion EU-weit seit 1994 verboten. Der Ständige Veterinärausschuss (SVA) der EU reagierte auf die Mängel im chinesischen Rückstandskontrollsystem und befürwortete einen Vorschlag der EU-Kommission. Demnach wird die Einfuhr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China, die für den menschlichen Verzehr oder die Tierernährung vorgesehen sind, in Kürze ausgesetzt werden.

Insbesondere betroffen von dem Einfuhrverbot sind: Honig, Kaninchenfleisch, Geflügel und Meeresfrüchte wie etwa Krabben oder Garnelen sowie Heimtierfutter. Dagegen dürfen Fischereiprodukte aus der Hochseefischerei (mit Ausnahme von Krebstieren) und Därme weiterhin eingeführt werden. Produkte, die bereits auf dem Wege sind, dürfen in die EU exportiert werden. Die Mitgliedstaaten verstärkten jedoch die Kontrollen und Tests. Ende Februar wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Situation erneut prüfen. Sie möchte umgehend zusammen mit den chinesischen Behörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Wiederaufnahme des Handels zu ermöglichen. 30.01.02

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