BfR stellt Konzept für eine wissenschaftliche Basis von Health Claims vor

  • 30.04.2007
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  • Redaktion

Glaubt man der Werbung, steigern Frühstückszerealien die Leistungsfähigkeit, probiotische Joghurtdrinks stärken die Abwehrkraft und Süßigkeiten könnten der Bikinifigur zuträglich sein, weil sie wenig Fett enthalten. Die Zahl der Produkte, die mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben beworben wird, steigt ständig und mancher Verbraucher, der sie hoffnungsvoll gekauft hat, mag sich fragen, warum seine Nase trotzdem läuft. Diese für den Verbraucher unbefriedigende Situation soll sich ändern, wenn ab 1. Juli 2007 in der EU die so genannte Health-Claims-Verordnung gilt.

Lebensmittelhersteller dürfen dann nur noch mit Aussagen werben, die wissenschaftlich abgesichert und in einer Positivliste der EU enthalten sind. Außerdem muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Letzteres soll Verbraucher vor allem vor Täuschung und irreführenden Angaben schützen. Die künftig erforderliche wissenschaftliche Untermauerung von Health Claims könnte darüber hinaus auch eine Trendwende bei der Prävention ernährungsbedingter Krankheiten, wie etwa der Fettsucht einläuten.

Am Angebot in den Regalen wird der Verbraucher die Auswirkungen der neuen Verordnung wohl erst in zwei bis drei Jahren ablesen können: Bis 2009 soll die wissenschaftliche Basisarbeit auf europäischer Ebene geleistet sein und solange dürfen „alte Health Claims“ auch noch verwendet werden, vorausgesetzt, sie sind nicht irreführend. (30.04.07)

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