Lebensmitteltest Smoothies

  • 30.05.2011
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  • Redaktion

Bild: © Verbraucher-
zentrale NRW Smoothies, der „Schluck Obst“ aus der Flasche, erobern Käufer und Kühlregale. Hersteller suggerieren, dass ihre Produkte nicht aus herkömmlichen Fruchtsäften, sondern überwiegend aus Fruchtmark oder -püree bestehen. Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (
DGE) und der Verbraucherzentrale NRW sollte ein guter Smoothie auch mindestens zur Hälfte aus Obststückchen oder Fruchtpüree bestehen.

Im Februar hatte die Verbraucherzentrale NRW bei zwölf Herstellern die Zutatenliste von insgesamt 25 Produkten unter die Lupe genommen: Zwölf Smoothies enthielten statt der Menge des empfohlenen Fruchtpürees einen Saftanteil von mehr als 50 %, fünf Produkte machten gar keine Angaben zum Saftanteil. Zudem war bei fast 90 % der getesteten Smoothies der Anteil der besonders hervorgehobenen – meist exotischen – Früchte sehr gering. Eine komplette Liste der Smoothie-Stichprobe steht auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW. Quelle: food monitor, Newsletter 16.04.2011 (30.05.11)

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