BgVV warnt vor Kava-Kava-Produkten

  • 31.10.2002
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  • Redaktion

Kava-Kava-Produkte werden nach Informationen des BgVV über das Internet als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Nach Einnahme Kava-Kava-haltiger Arzneimittel waren bei Patienten schwere Leberentzündungen und dauerhafte Leberschädigungen aufgetreten. Weil damit zu rechnen ist, dass solche gesundheitlichen Schäden auch nach dem Verzehr Kava-Kava-haltiger Lebensmittel auftreten können, warnt das BgVV die Verbraucher vor dem längerfristigen Verzehr derartiger Produkte. Nach seiner Auffassung sind derartige Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.

Kava Kava, auch als Rauschpfeffer (Piper methysticum) bekannt, gehört zu den Pfefferpflanzen und stammt aus der Inselwelt des Südpazifik. Stoffen in der Kava-Kava-Wurzel wird die Eigenschaft zugeschrieben, entspannend und angstlösend zu wirken. Bisher wurden Extrakte vor allem in pflanzlichen Arzneimitteln verwendet. Im Juni 2002 widerrief das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch die Zulassung für alle Kava-Kava-haltigen Arzneimittel. Grund hierfür war das Auftreten schwerer gesundheitlicher Schäden bei Patienten, die derartige Medikamente über längere Zeit eingenommen hatten. Ausgenommen von dem Widerruf sind Arzneimittel, bei denen der Kava-Kava-Anteil sehr klein ist. 31.10.02

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