Nationaler Rückstandskontrollplan - Kaum Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs

  • 31.10.2007
  • News
  • Redaktion

Fleisch, Milch und Honig waren im Jahr 2006 gering mit Rückständen aus Tierarzneimitteln und hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Das ist das Ergebnis des „Jahresbericht 2006 zum Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischer Herkunft“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin veröffentlicht hat.

Wie bereits in den beiden Jahren davor wies auch jetzt rund jede 500. Probe Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Etwas häufiger waren Eier zu beanstanden. Insgesamt 1,2% der Proben überschritten die zugelassenen Rückstandshöchstmengen bzw. wiesen Rückstände von verbotenen Stoffen auf. Auf Dioxinrückstände wurden 47 Proben untersucht. Dieses Gift war in allen Proben nachzuweisen, in 3 davon lag der Gehalt oberhalb der zulässigen Höchstmenge.

Im Rahmen des Kontrollplans 2006 wurden 386 000 Analysen an gut 46 500 Tieren bzw. tierischen Erzeugnissen vorgenommen. Außerdem erfolgten Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe an fast 250 000 Tiere. Die erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und an die Europäische Kommission weitergeleitet.
Der ausführliche Bericht ist auf der Homepage des BVL hier zu finden.

Hintergrundinformationen

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weites Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt sie an die EU-Kommission.

Für die Kontrollen, die nach EU-Recht in Verbindung mit nationalen Vorschriften erfolgen, sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof und direkt in landwirtschaftlichen Betrieben, wobei sich die Probenzahlen nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen richten. Bei Nachweis verbotener Stoffe, wird der Betrieb i. d. R. gesperrt bzw. Tiere dürfen nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden. Die beanstandeten Betriebe stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. (31.10.07)

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