Nudging und die 10 Regeln der DGE: Ernährungsverhalten anstupsen

  • 12.01.2022
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  • Sibylle Adam
  • Ulrike Pfannes
  • Anja Gorny
  • Carolina Diana Rossi

In den letzten Jahrzehnten wurden zahlreiche fachliche Initiativen (z. B. IN FORM) gestartet, um Übergewicht und Adipositas, aber auch den daraus resultierenden ernährungsassoziierten Erkrankungen präventiv und therapeutisch zu begegnen. Diese Aktivitäten setzen meist auf der kognitiven Ebene an und vermitteln Wissen, um eine bewusste Entscheidung herbeizuführen. Es bleibt oft die Lücke vom Wissen zum Handeln [1]. Neuere Ansätze berücksichtigen neben der bewussten, auf Wissen basierten, rationalen Entscheidungsfindung auch Impulse für ein unbewusstes Handeln. Kognitiv bieten die 10 Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) eine fundierte Grundlage für einen gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährungsalltag für verschiedene AkteurInnen. Ihre Umsetzung kann mit Nudging unterstützt werden.

Was ist Nudging?


Das Konzept des Nudgings ist in den letzten Jahren zunehmend bekannter geworden, auch in der Ernährungswissenschaft. Nudging bedeutet im Englischen „anstupsen“. Diese „Anstupser“ (nudges) stehen für kleine, zielgerichtete Impulse, die das Verhalten beeinflussen. Dafür wird die Umgebung, in der Menschen Entscheidungen treffen (die sog. Entscheidungsarchitektur), so gestaltet, dass sie einen Impuls für die günstigere Entscheidung auslöst. Die Menschen, welche angestupst werden sollen, sind zumeist nicht über diese gezielt gesetzten Impulse (Nudges) informiert. Nach den „Urvätern“ des Nudgings Thaler und Sunstein [2] müssen dabei drei Bedingungen zutreffen, damit von Nudging gesprochen werden kann:

  1. Die Wahlmöglichkeiten müssen bestehen bleiben.
  2. Der Anstupser, d. h. der Nudge, muss einfach zu umgehen sein.
  3. Die Maßnahmen des Nudgings dienen dem Wohl des Einzelnen oder der Gesellschaft, d. h. sie sind ethisch und moralisch vertretbar.

Nach Thaler und Sunstein [2] dürfen beim Nudging keine Verbote oder finanziellen Anreize eingesetzt werden. ...



Den vollständigen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 1/2022 von Seite M34 bis M40.

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