Europäische Union: Stevia als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen

Bild: © Tjall/Fotolia. Aufgereinigter
Steviaextrakt ist als E960 zugelassen Nach der langwierigen Evaluierung der Sicherheit von Steviolglykosiden hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 11. November im Official Journal of the European Union verkündet, dass aufgereinigtes Steviaextrakt (aus Blättern des Süßkrauts Stevia rebaudiana) als Süßungsmittel (E960) zugelassen ist. Anfang Dezember ist diese Rechtsvorschrift in Kraft getreten.

Dr. Udo KIENLE von der Universität Hohenheim sieht enormes Zukunftspotenzial in Süßstoffen aus der Stevia-Pflanze. Den Durchbruch für Stevia sehe er in der EU-Entscheidung allerdings noch nicht, denn in Lebensmitteln dürfen nur vergleichsweise geringe Mengen verwendet werden, um zu gewähren, dass der von der EFSA festgelegte Acceptable Daily Intake (ADI) der Stevioläquivalente (4mg/kg Körpergewicht) nicht überschritten wird. Zudem ist der Anbau von Stevia in Europa noch nicht zugelassen.

Außerdem gäbe es in der Lebensmittel-Industrie noch enormen Entwicklungsbedarf. Die Herstellungsverfahren der Steviolglykoside seien noch nicht einheitlich genug. Das Problem sei, dass Stevia nicht jedem gleich schmeckt – und nicht mit jedem Produkt harmoniert. Die Einsatzbedingungen, nach Lebensmittelgruppe, sind hier einzusehen. Quellen:
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Commission Regulation (EU) No 1131/2011of 11 November 2011. Official Journal of the European Union 54(L 295): 205–211

Den Artikel finden Sie in Ernährungs Umschau 12/11 auf Seite 650.

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