Bundesinstitut für Risikobewertung: Coronavirus SARS-CoV-2: Übertragung über Lebensmittel möglich?

Das Bundestinstitut für Riskobewertung (BfR) hat am 17. März eine Stellungnahme dazu herausgegeben, wie das Risiko der Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände einzuschätzen ist. Einen Auszug geben wir im Folgenden wieder.

Wie kann man sich vor einer Infektion mit dem Virus durch Lebensmittel und Produkte schützen?
Obwohl eine Übertragung des Virus über kontaminierte Lebensmittel oder importierte Produkte unwahrscheinlich ist, sollten beim Umgang mit diesen die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und die Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden. Da die Viren hitzeempfindlich sind, kann das Infektionsrisiko durch das Erhitzen von Lebensmitteln zusätzlich weiter verringert werden.

Können Coronaviren über das Berühren von Türklinken, Smartphones oder Griffen von Einkaufswagen übertragen werden?
Dem BfR sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Grundsätzlich können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Türklinken gelangen und eine Zeit lang überleben. Die Stabilität von Coronaviren in der Umwelt hängt von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche sowie vom speziellen Virusstamm und der Virusmenge ab. Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. In der Regel erfolgt hier die Inaktivierung innerhalb von Stunden bis einigen Tagen. Eine sog. Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus [Anm. der Redaktion: kurz nach Aufbringen auf eine Oberfläche] über deren Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Deshalb ist eine gute Händehygiene mit regelmäßigem Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht wichtig.

Kann das neuartige Coronavirus in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung über Geschirr und Besteck übertragen werden?
Coronaviren können durch Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang überleben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Dem BfR sind jedoch bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.

Wird das Virus durch Spülen mit der Hand oder in der Geschirrspülmaschine inaktiviert?
Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole oder Tenside, die als Fettlöser in Seifen und Geschirrspülmitteln enthalten sind. Wenngleich für SARS-CoV-2 hierfür noch keine spezifischen Daten vorliegen, ist es hoch wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert wird. Das gilt insbesondere auch dann, wenn im Geschirrspüler das Geschirr mit 60 °C oder höherer Temperatur gereinigt und getrocknet wird.

Sind besondere Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Geschirrs oder Bestecks in Einrichtungen der Altenpflege notwendig?
Alle üblichen Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Noroviren oder Grippeviren in Einrichtungen der Altenpflege helfen auch gegen eine Übertragung von SARS-CoV-2.

Kann man sich über kontaminierte Tiefkühlkost mit SARS-CoV-2 infizieren?
Die bisher bekannten Coronaviren SARS und MERS sind kälteunempfindlich und können bei minus 20° Celsius bis zu 2 Jahre im gefrorenen Status infektiös bleiben. Bisher gibt es aber keine Hinweise zu Infektketten von SARS-CoV-2 über den Verzehr von Lebensmitteln, inklusive tiefgekühlter Lebensmittel. Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bei der Zubereitung von Lebensmitteln sollte beachtet werden.

Ist es in der gegenwärtigen Situation sinnvoll, Desinfektionsmittel auch im Privathaushalt einzusetzen?
Das BfR sieht auch in der aktuellen Situation keine Notwendigkeit für gesunde Menschen, im Alltag Desinfektionsmittel anzuwenden. Die Empfehlungen zum Einsatz von bioziden Stoffen im Privathaushalt sind in FAQs zum Thema dargelegt (-> www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_nutzen_und_risiken_von_desinfektionsmitteln_im_privathaushalt-190275.html). Welche Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen sind, wenn ein Infizierter unter Quarantäne im Haushalt lebt, ist mit dem zu ständigen Gesundheitsamt oder dem betreuenden Arzt bzw. der betreuenden Ärztin abzusprechen.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung: Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 17. März 2020. www.bfr.bund.de/cm/343/kann-das-neuartige-coronavirus-ueber-lebensmittel-und-gegenstaende-uebertragen-werden.pdf  (last accessed on 23 March 2020).



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 4/2020 auf den Seiten M190-M191.

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