Europäischer Gerichtshof: Mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glukose nicht zugelassen
- 12.07.2017
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- Redaktion
Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glukose nicht zugelassen werden können.
Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass die Angaben des deutschen Unternehmens Dextro Energy auf den fast vollständig aus Glukose bestehenden Produkten zum Verzehr von Zucker aufrufen, obwohl ein solcher Aufruf den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderläuft. Zwar war die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glukose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel nachweisbar sei, der Europäische Gerichtshof urteilte jedoch dahingehend, dass die von Dextro Energy verwendeten gesundheitsbezogenen Angaben widersprüchlich und irreführend seien und daher nicht zugelassen werden können, da sie nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemeldung vom 08.06.2017
Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 7/17 auf Seite M370.