Gründung der European Alliance for Plant-based Food (EAPF)

Die neu gegründete European Alliance for Plant-based Foods (EAPF), die sowohl NGOs und WissenschaftlerInnen als auch Hersteller pflanzlicher Lebensmittelprodukte umfasst, möchte gleichgesinnte Organisationen zusammenbringen, um den VerbraucherInnen Zugang zu sicheren und nachhaltigen Alternativen zu tierischen Produkten zu ermöglichen.

Dafür fordert EAPF die politischen Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene auf, folgende Maßnahmen zur Unterstützung pflanzlicher Lebensmittel zu ergreifen:

  1. Schaffung von Anreizen für nachhaltige Methoden in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie
  2. Mehr finanzielle Mittel für Forschung und Innovation im Bereich pflanzlicher Alternativen im Rahmen von Horizon Europe und anderen Finanzierungsprogrammen
  3. Schaffung eines fairen Marktzugangs für pflanzliche Lebensmittel in ganz Europa und Beseitigung bestehender Barrieren (z. B. Abschaffung höherer Steuersätze für pflanzliche Produkte)
  4. Anerkennung des Nutzens pflanzlicher Lebensmittel für Menschen, Tiere und den Planeten sowie die Förderung von Initiativen in diesem Bereich
  5. Ermöglichung der klaren Produktkommunikation gegenüber VerbraucherInnen durch Verwendung allgemein verständlicher Bezeichnungen (z. B. „Veggie Burger“1)
  6. Einführung eines evidenzbasierten Rahmens für eine nachhaltige Lebensmittelkennzeichnung, der transparente Informationen über den Nähr- und Umweltwert von Lebensmitteln liefert

Das Bündnis repräsentiert die gesamte pflanzliche Wertschöpfungskette: Lebensmittelproduzenten und -hersteller, NGOs, Ernährungsfachkräfte, WissenschaftlerInnen und VerbraucherInnen. Neben NGOs wie ProVeg International oder dem Good Food Institute Europe gehören auch Unternehmen wie Oatly, Beyond Meat und Nestlé zu den Gründungsmitgliedern.

Quelle: European Alliance for Plant-based Foods (EAPF), https://plantbasedfoodalliance. eu/ 

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1 Für Fleischersatzprodukte ist dies mit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 23.10.2020 der Fall, für Milchersatzprodukte hingegen nicht.



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 11/2020 auf Seite M639.

 

 

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