Unterschied Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel: Nahrungsergänzungsmittel - Ärzte und Apotheker sensibilisieren

In Drogerien, Apotheken oder auf Online-Portalen ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), Arzneimitteln und Medizinprodukten bunt gemischt. Kunden fällt es schwer, die Flut an Produkten in ihrem Nutzen voneinander zu unterscheiden. NEM sind jedoch rechtlich definiert als Lebensmittel, die lediglich dazu bestimmt sind, mögliche Defizite in der Ernährung von gesunden Menschen auszugleichen. „Verwechslungen mit Arzneimitteln und falsche Heilversprechen der Extra-Kost im Pillengewand können jedoch gesundheitlich riskant sein“, warnt Wolfgang SCHULDZINSKI, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Eine fehlgeleitete Einnahme von NEM kann dazu führen, dass Anwender auf die Wirkung der Präparate vertrauen, dadurch auf eine ärztliche Behandlung verzichten und es durch die Verwendung zu unerwünschten Wechselwirkungen mit wirklichen Medikamenten kommt. Verantwortlich für diese Verwechslungsgefahr ist das Zusammenspiel folgender Faktoren:

  • Aufmachung: NEM werden in arzneimittelähnlichem Gewand als Tabletten, Kapseln oder Ampullen verkauft. Ein Großteil von Arzneimitteln und NEM enthalten scheinbar gleiche Inhaltsstoffe – etwa Vitamine und Pflanzenstoffe. Verpackungen und Werbeaussagen beider Produktgruppen sind häufig kaum voneinander zu unterscheiden. 
  • Werbung mit Heil- und Gesunderhaltungsversprechen – v. a. bei Online-Angeboten – schürt bei vielen Kunden die Erwartung, dass NEM krankheitslindernd, -heilend oder -verhütend wirken. Diese Erwartung dürfen NEM nicht wecken und können sie auch nicht erfüllen. Krankheiten bekämpfen und lindern ist Sinn und Zweck von Arzneimitteln. 
  • Angebot im Super- oder Drogeriemarkt: Es fehlt eine klare räumliche Abgrenzung zwischen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln. Vitaminpillen, Pflanzenextrakte und Co. liegen im Einzelhandel nicht dort, wo sie hingehören – bei normalen Lebensmitteln –, sondern im bunten Mix zwischen Medizinprodukten und einzelnen, inzwischen auch in Drogerien verkauften Arz- neimitteln. Ob es sich um ein NEM handelt, erfahren Kunden lediglich durch die Bezeichnung, die oft nur sehr klein auf der Verpackungsrückseite steht. 
  • Verkauf in Apotheken: Auf Infobildschirmen, im Internet oder Schaufenster preisen viele Apotheken NEM immer wieder mit unerlaubten Werbeaussagen zur Linderung und Heilung von Krankheiten an. Missverständlich für Kunden, wenn ihnen im Beratungsgespräch auch ein NEM mit Vitamin C gegen Erkältung angeboten wird. 
  • Rolle von Arztpraxen: Immer wieder empfehlen auch Ärzte NEM zur Linderung von Leiden. Patienten erhalten Proben und können empfohlene Mittel manchmal direkt in der Praxis bestellen oder sogar käuflich erwerben.

Mehr Informationen zu Nahrungsergänzung als Lebensmittel:
->  www.klartext-nahrungsergaenzung.de 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemeldung vom 15.02.2018



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 6/2018 auf Seite M301.

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