Lebensmittelsicherheit: Verunreinigungen von Eiern mit Fipronil

Das Breitspektrum-Insektizid Fipronil wird u. a. gegen Zecken, Milben, Schaben, Flöhe oder Läuse eingesetzt. Die Anwendung an lebensmittelliefernden Tieren ist jedoch nicht zulässig.

Ei mit Fragezeichen

Dennoch kam es zu Fipronil-belasteten Eiern in Belgien und den Niederlanden, die die EU-weit geltenden Rückstandshöchstwerte von 0,005 mg/kg überschritten. Ein Großteil dieser Eier ist auch in den deutschen Handel gelangt. Über ein Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) hatte Belgien die EU-Mitgliedstaaten über potenzielle Gesundheitsgefahren in Folge des Verzehrs kontaminierter Eier informiert und landesweite Ermittlungen angestoßen. Dabei wurden auch in vier Betrieben in Niedersachsen Fipronil-belastete Eier nachgewiesen. In Folge dessen machte sich Verunsicherung auf Seiten der Verbraucher breit, ob der Verzehr dieser Eier(erzeugnisse) mit Gesundheitsrisiken verbunden sei.

In Tierversuchen wurde das Insektizid als akut toxisch eingestuft, sofern es über die Haut oder oral aufgenommen bzw. inhaliert wird. Nach der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine akute gesundheitliche Gefährdung sowohl für Erwachsene als auch für Kinder unwahrscheinlich. Die Fipronilgehalte in deutschen Eiern erreichten Werte bis zu 0,45 mg/kg. Unter Zugrundelegung der europäischen Verzehrdaten kommt es damit zu einer Ausschöpfung der akuten Referenzdosis (ARfD) um bis zu 62 %. Die ARfD drückt diejenige Substanzmenge pro kg Körpergewicht aus, die über die Nahrung mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages ohne ein erkennbares gesundheitliches Risiko für Verbraucher aufgenommen werden kann. Demnach könnte ein Kind bis zu 1,7 Eier pro Tag zu sich nehmen, die die höchsten gemessenen Gehalte in Belgien aufwiesen, welche mit 1,2 mg/kg noch weit über den deutschen Werten lagen. Da das Insektizid nach derzeitigem Kenntnisstand nicht durch hohe Temperaturen beim Kochen oder Braten abgebaut wird, berücksichtigt das BfR bei dieser Einschätzung sowohl verarbeitete als auch unverarbeitete Eiererzeugnisse.

Die Suche nach den Ursachen gestaltet sich schwierig. Das Behandlungsmittel Dega-16 zur Bekämpfung der roten Vogelmilbe, dem unerlaubt Fipronil zugesetzt worden war, steht derzeit im Fokus der Ermittlungen. Verbraucher können auf dem Portal -> www.lebensmittelwarnung.de  nachverfolgen, welche Eier-Chargen und Eiererzeugnisse zurückgerufen wurden. Ermöglicht wird dies neben den bestehenden Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung durch das bundesweit eingeleitete Monitoring von eihaltigen Erzeugnissen, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert wird. Dennoch werden Forderungen nach einem verbesserten Krisenmanagement bei künftigen Skandalen laut, die v. a. die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette von Lebensmitteln als problematisch betrachten.

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 05.08.2017, aktualisiert am 15.08.2017
BfR, Stellungnahme vom 30.07.2017 und vom 11.08.2017, aktualisierte FAQ vom 15.08.2017
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pressemeldung vom 05.08.2017



Diesen Artikel finden Sie auch in Ernährungs Umschau 8/17 auf Seite M491.

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