Kinder- und Jugendernährung: Süßung in Baby- und Kleinkindertees wird verboten

Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird es zukünftig ein Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees geben. Der Bundesrat beschloss eine entsprechende Verordnung, die auch den Zusatz anderer süßender Zutaten in diesen Getränken verbietet.

© YouraPechkin/iStock/Getty Images Plus
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Die Regelung sieht konkret vor:

  1. Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- oder Kleinkindertees.
  2. Verpflichtender Hinweis, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll.
  3. Kennzeichnungsvorgabe bzgl. des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies 4 vollendete Lebensmonate.

Der geänderten Verordnung werden sowohl Erzeugnisse unterliegen, die zubereitet werden müssen (Teebeutel, Pulver oder Granulat), als auch verzehrfertige Getränke (mit der Zutat Kräuter- bzw. Früchtetee und z. B. Fruchtsaft als weiterer Zutat). Es handelt sich insoweit um teeähnliche Getränke für Säuglinge und Kleinkinder, die allgemein als Säuglings-/Baby- oder Kleinkindertee bezeichnet werden.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Pressemeldung vom 15.05.2020



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2020 auf Seite M388.

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