Säuglingsnahrung: Babywasser

Bei Zubereitung und Kauf von Säuglingsnahrung achten Eltern meist auf eine sorgfältige Auswahl der Produkte. Lebensmittelkonzerne erwidern die Nachfrage mit einer Vielzahl an Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern ausgerichtet sind. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt erklärt, welche Produkte Kinder tatsächlich benötigen und was es mit dem seit einiger Zeit im Lebensmittelhandel erhältlichen „Babywasser“ auf sich hat.

Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist die Hauptzutat immer dieselbe: Wasser. Hierfür stehen neben Trinkwasser aus der Leitung auch abgefüllte Produkte zur Auswahl: natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser. Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung gilt in Deutschland als eines der am besten kontrollierten Lebensmittel, denn es unterliegt strengen Kontrollen und ist daher auch für die Ernährung von Säuglingen geeignet. Allerdings können verschiedene Faktoren dazu führen, dass die Qualität des Trinkwassers auf den letzten Metern bis zum Wasserhahn beeinträchtigt wird. Da das Immunsystem von Neugeborenen noch nicht voll entwickelt ist, sollte daher das Leitungswasser zur Zubereitung von Babynahrung abgekocht werden, um pathogene Keime abzutöten.
Seit einiger Zeit findet sich sog. „Babywasser“ in den Regalen für Säuglingsnahrung. Das Etikett auf der Verpackung verspricht u. a. „Babywasser kann nach dem ersten Öffnen direkt aus der Packung ohne Abkochen** verwendet werden“. Die Fußnote ergänzt: „**Wie bei den für die Zubereitung von Babynahrung geeigneten Mineralwassern üblich, ist auch bei diesem Produkt kein Abkochen erforderlich“.
Die Fußnote gibt bereits die Antwort auf die Frage, ob es wirklich notwendig ist, Babywasser zu kaufen. Denn die eigentliche Basis für Babywasser sind natürliche Mineralwasser, Quellwasser oder Tafelwasser, welche vor der Abfüllung als Babywasser zur Keimreduktion erhitzt werden. Bei natürlichem Mineralwasser und Quellwasser ist eine solche Erhitzung aufgrund der Rechtsvorgaben der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTV) nicht zulässig. Dementsprechend unterscheidet sich der Verpackungsinhalt von Babywasser nicht von natürlichem Mineralwasser, welches aus derselben Quelle als solches verkauft wird. Entscheidend für die Eignung als „Babywasser“ ist jedoch die Anforderung, dass das natürliche Mineralwasser als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgewiesen ist. Laut MTV unterliegt solches Wasser besonders strengen Anforderungen bezüglich des Gehalts an Mineralstoffen, v. a. Natrium und ausgewählten Spurenelementen, um den Organismus von Säuglingen und Kleinkindern nicht zu überlasten. Sind die Anforderungen erfüllt, darf das Mineralwasser als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt werden.
Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 283 Mineral-, Quell- und Tafelwasser in Fertigpackungen als Planproben zur Untersuchung eingereicht. Davon waren 41 Proben als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ ausgelobt und unter diesen wiederum zwei Proben als „Babywasser“ deklariert. Bei keiner der insgesamt 283 Proben gab es eine mikrobiologische oder chemische Auffälligkeit.
Fazit: „Babywasser“ ist nicht schlechter, aber eben auch nicht besser als andere geeignete Wässer. Abgekochtes Trinkwasser oder „für die Säuglingsernährung geeignetes” Mineralwasser erfüllt die Bedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern genauso wie „Babywasser”.

Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Pressemeldung vom 30.03.2023



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2023 auf Seite M274.

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