Ernährung in Justizvollzugsanstalten – besonders der Gesundheitsorientierung verpflichtet

Michael Krawinkel, Sabine Halacz, Gießen

Die Ernährung in Justizvollzugsanstalten erfolgt – je nach Haftdauer – für viele Jahre und ist für die Insassen ohne Alternative. Daher besteht eine besondere Verpflichtung, die Kost so zu gestalten, dass Gesundheitsrisiken vermieden und die Chancen auf ein späteres Leben in Gesundheit nicht eingeschränkt werden.

Es gibt jedoch nur wenig veröffentlichte Daten zur Ernährung in JVA. Daher wurde das Nahrungsangebot für Gefangene erhoben. Von 25 Anstalten konnten Daten erfasst, ausgewertet und mit den Ergebnissen einer früheren Studie, den Ergebnissen des Gesundheitsund Ernährungssurvey sowie den D-A-CH-Empfehlungen verglichen werden. Dabei zeigt sich, dass eine deutliche Annäherung des Nahrungsangebots an die Empfehlungen stattgefunden hat. Eine weitere Verbesserung könnte erreicht werden, wenn insbesondere die hohen Zufuhren an Fett und an Natrium gesenkt würden.

Den vollständigen Artikel finden Sie in Ernährungs-Umschau 08/06 ab Seite 309.

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