Verbraucher*innen wollen u. a. deutlich erkennen, was in insektenhaltigen Lebensmitteln enthalten ist, und wünschen sich Hinweise zur richtigen Zubereitung. © Jstephenlee/iStock/Getty Images Plus

Online News: Qualitative Marktforschungsstudie: Verbraucher*innen haben hohe Erwartungen an insektenhaltige Lebensmittel

  • 09.08.2023
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  • Redaktion

Mehlwürmer, Hausgrillen und Wanderheuschrecken sind neuartige Lebensmittel (Novel-Foods), die europaweit zugelassen sind. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat die Einstellung von 32 Verbraucher*innen zu insektenhaltigen Lebensmittelprodukten erfasst. Ziel der zweitägigen qualitativen Erhebung war es, u. a. Motive für den Verzehr, Barrieren und Erwartungen im Zusammenhang mit insektenhaltigen Lebensmitteln zu erfassen.

Befragt wurden Personen, die bereits Lebensmittel mit essbaren Insekten verzehren oder bereit waren, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt. Im Allgemeinen zeigen die Ergebnisse, dass die Studienteilnehmer*innen insektenhaltige Lebensmittel als exotische und gewöhnungsbedürftige Nischenprodukte betrachten, die im Handel bisher kaum angeboten werden.

Motive und Barrieren
Die Mehrheit der Befragten, die insektenhaltige Lebensmittel konsumieren, gab den erwarteten hohen Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen als Hauptmotiv für den Verzehr an. Als Barrieren für den Verzehr wurden die Unsicherheit über den Geschmack und die wenig ansprechende Optik der Insekten genannt. Auch scheint es für die Teilnehmer*innen schwer vorstellbar, sich an Insekten satt zu essen. Da insektenhaltigen Lebensmittel derzeit nur selten im Handel zu finden sind und es sich dabei noch um neue Produkte handelt, werden die vergleichsweisen hohen Preise von den befragten Verbraucher*innen toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen.

Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt
Das allergene Potenzial von Insekten ist bislang wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. V. a. für Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben besteht das Risiko auch auf Insekten allergisch zu reagieren. Die Verbraucherzentralen fordern in diesem Zusammenhang von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser soll eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen. Die Studienteilnehmer*innen gaben an, dass sie in Deutschland eine gut sichtbare Allergenkennzeichnung auf der Verpackung der insektenhaltigen Lebensmittel erwarten. Insbesondere für die befragten Allergiker*innen war dies ein wichtiger Aspekt und bei fehlender Transparenz ein Grund für den Nicht-Kauf.

Werbeaussagen zu hohem Proteingehalt
Einige der insektenhaltigen Produkte werben mit dem Werbehinweis "proteinreich". V. a. die befragten männlichen Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von Herkömmlichen. Einen hohen Proteingehalt weisen jedoch nicht alle insektenhaltigen Produkte auf. Selbst wenn mit "proteinreich" geworben wird, muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 % des Gesamtenergiegehaltes auf Eiweiß entfallen. Berücksichtigt man zusätzlich die vergleichsweise geringen Verzehrsmengen von insektenhaltigen Produkten, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme.

Zubereitungs- und Verwendungshinweise
Wie man die neuartigen und weitestgehend unbekannten Lebensmittelprodukte zubereitet oder verzehrt, sollte gemäß den Studienergebnissen auf der Verpackung stehen, schlussfolgern die Verbraucherzentralen. Denn, dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, war vielen der befragten Studienteilnehmer*innen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls, so die Mehrheit der Teilnehmer*innen, wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr erwartet. Die Verbraucherzentralen fordern daher, dass deutlich angegeben werde, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen.


Quellen:

- Verbraucherzentrale e. V.: Verbraucher haben hohe Ansprüche an Produkte mit essbaren Insekten. Pressemeldung vom 30.06.2023
- - Verbraucherzentrale e. V.: Qualitative Marktforschungsstudie zum Projekt „Insektenhaltige Lebensmittel.

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