Ernährungspolitik: Ernährungsthemen im Koalitionsvertrag: eine Einordnung
- 11.06.2025
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- Peter von Philipsborn
Konsumseitig wird im Koalitionsvertrag nur eine konkrete ernährungspolitische Maßnahme erwähnt: die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 %. Daneben finden sich im Vertrag eine Reihe von allgemein gehaltenen Grundsatz- und Absichtserklärungen, z. B. dass Bewegung und gesunde Ernährung insbesondere von Kindern und Jugendlichen gefördert, Lebensmittelverschwendung bekämpft und die Tafeln unterstützt werden sollen.
Darüber hinaus werden verschiedene Maßnahmen an der Schnittstelle von Konsum und Produktion erwähnt:
- Eine Stärkung der Nachfrage nach Biolebensmitteln, „zum Beispiel durch Standards bei Gemeinschaftsverpflegungen“.
- Eine Förderung von „Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Proteine“.
- Erhöhung der Agrarexporte durch eine Agrarexportstrategie.
An produktionsseitigen Maßnahmen finden u. a. die folgenden Erwähnung:
- Eine Umsetzung des „Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau“ zur Förderung des Obst- und Gemüseanbaus.
- Ein Einsetzen für eine „umfassende und ambitionierte EU-Eiweißstrategie“ zur Stärkung des heimischen Anbaus von Eiweißpflanzen.
- Ein Verzicht auf die Aufnahme der Landwirtschaft in das europäische Emissionshandelssystem (ETS 2) und eine vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel- Rückerstattung.
- Eine Stärkung der Fischerei entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei und der Leitbildkommission Ostseefischerei.
Weiterhin soll die Förderung von Forschung und Entwicklung weiter ausgebaut werden, wobei Ernährungs-, Verbraucher- und Agrarthemen explizit als prioritäre Forschungsfelder erwähnt werden. Zudem soll die Wissenschaft durch einen Bürokratieabbau entlastet und eine nationale Biobank für die Präventionsforschung aufgebaut werden. Regulatorische Erleichterungen soll es auch bei den neuen genomischen Techniken geben.
Anmerkung:
In der Gesamtschau ist auffallend, dass im Koalitionsvertrag keine einzige der in Fachkreisen empfohlenen konsumseitigen Maßnahmen Erwähnung findet – so als hätte es das einschlägige Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats WBAE am BMEL, den Bürgerrat Ernährung, die Empfehlungen des Wissenschaftsbündnisses DANK und die vielen anderen Initiativen in diesem Bereich nicht gegeben [2–4]. In Hinblick auf eine evidenzbasierte konsumseitige Ernährungspolitik ist daher in den kommenden vier Jahren wahrscheinlich leider nicht viel Fortschritt zu erwarten. Die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie vergünstigt auch Fastfood und andere weniger gesunde Essensangebote – andererseits belastet die Umsatzsteuer die Gastronomie aus strukturellen Gründen deutlich stärker als andere Branchen, und das Anliegen, die Gastronomie als sozialen Ort zu stärken, ist nachvollziehbar, gerade im ländlichen Raum. Die in Aussicht gestellte Stärkung von Forschung und Entwicklung ist sehr erfreulich, ebenso wie der Bürokratieabbau in der Wissenschaft (der dringend nötig ist). Selbiges gilt auch für die regulatorischen Erleichterungen für die neuen genomischen Techniken (die auch aus der Wissenschaft gefordert werden, so z. B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft [DFG] und Leopoldina) [5]. Bei den produktionsseitigen Maßnahmen scheint v. a. der nicht-Einschluss der Landwirtschaft in den Emissionshandel eine vertane Chance zu sein. Positiv ist hingegen, dass die Förderung des Obst- und Gemüseanbaus und das Bekenntnis zu alternativen Proteinquellen beibehalten bleibt, wobei hier wie bei den meisten Punkten viel von der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung abhängen wird.
Interessenkonflikt
Der Autor gibt an, Forschungsmittel vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bildung und Forschung (BMBF) erhalten zu haben sowie Honorare und Erstattungen von Fachgesellschaften, Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen, darunter der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), der Deutschen Adipositas Gesellschaft (DAG), der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), WWF Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Dr. Rainer Wild-Stiftung.
Prof. Dr. med. Peter von Philipsborn
Lehrstuhl für Public Health Nutrition
Universität Bayreuth
Fritz-Hornschuch-Straße 13, 95326 Kulmbach
peter.philipsborn@uni-bayreuth.de
Literatur
- CDU CSU SPD: Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. www.koalitionsvertrag2025.de/ (last accessed on 14 May 2025).
- WBAE: Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten Juni 2020. www.bmel.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (last accessed on 14 May 2025).
- Bürgerrat Ernährung des Deutschen Bundestags: Empfehlungen an den Deutschen Bundestag des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“. 2024.
- DANK: Gesundheit sichern – Wirtschaft stärken! Vor Bundestagswahl: DANK legt 6-Punkte- Plan für Präventionswende vor. www.dank-allianz.de/pressemeldung/vor-bundestagswahl-dank-legt-6-punkte-plan-fuer-praeventionswende-vor.html (last accessed on 3 May 2025).
- DFG: Leopoldina und DFG fordern wissenschaftsbasierte Positionierung in der EU-Debatte um neue genomische Techniken in der Pflanzenzucht. www.leopoldina.org/presse-1/nachrichten/leopoldina-und-dfg-fordern-wissenschaftsbasierte-positionierung-in-der-eu-debatte-um-neue-genomische-techniken-in-der-pflanzenzucht/ (last accessed on 5 May 2025).
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2025 auf Seite M334.