Umweltbundesamt: Beurteilungswert für Weichmacher in Urin festgelegt

Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 μg/L Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen.

MnHexP kann im Körper als Abbauprodukt u. a. aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu MnHexP abgebaut werden könnten. Worauf der Gehalt an MnHexP im Urin zurückzuführen ist, ist bisher nicht bekannt.
Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mn-HexP in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA mittels einer neu entwickelten Nachweismethode im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde MnHexP in mehr als einem Drittel (35 % der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts.
Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen.

Quellen:



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 6/2024 auf Seite M310.

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