Lebensmittelzusatzstoff: CBD in Lebensmitteln: Zweifelhafter Nutzen, mögliche Risiken

Ob in Nahrungsergänzungsmitteln, Schokolade, Tee oder Gummibärchen – Cannabidiol (CBD) versucht sich in den vergangenen Jahren zu einem Lifestyle-Trend auf dem Lebensmittelmarkt zu entwickeln. Eine berauschende Wirkung hat CBD nicht, Hersteller werben allerdings mit einer Vielzahl an positiven Effekten: gesteigerte körperliche Leistungsfähigkeit, ein verbessertes Immunsystem sowie Abhilfe bei Stress, Schmerzen oder Menstruationsbeschwerden.

Die Arbeitsgruppe „Lebensmittelinhaltsstoffe“ der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat jetzt eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des potenziellen Nutzens von CBD bzw. von mit CBD versetzten Lebensmitteln vorgenommen – und dabei auch deren mögliche Risiken beleuchtet [1]. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Prof. Angela Mally vom Institut für Pharmakologie und Toxikologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU).
Für die Studie werteten die Forschenden bisher veröffentlichte Studien zu Wirkungen und Nebenwirkungen von CBD aus. Der Fokus lag dabei auf Studien, die Aufnahmemengen von bis zu 300 mg/Tag behandelten – ab einem höheren Dosisbereich wird CBD als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingesetzt, etwa bei Epilepsie.
Wie die Daten zeigen, fehlt für die oft beworbenen gesundheitlichen Vorteile von CBD in Lebensmitteln allerdings die wissenschaftliche Grundlage. Dies gelte insbesondere für den Dosierungsbereich von < 300 mg/ Tag, der für Lebensmittelprodukte relevant ist. Die Produkte halten also nicht, was sie versprechen, ihre Verwendung ist aber deshalb nicht ohne Risiko. Die Auswertung von Studien mit dem Fokus auf gesundheitsschädigende Effekte zeige, dass CBD dosisabhängige und teils schwerwiegende Nebenwirkungen haben kann – insbesondere bei langfristiger oder hochdosierter Anwendung. Diese gesundheitsschädigenden Auswirkungen betreffen v. a. die Leber und mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten. Darüber hinaus geben die Studienergebnisse Hinweise auf negative Auswirkungen auf das Nervensystem, den Gastrointestinaltrakt, das Hormonsystem, die Reproduktion und die Fruchtbarkeit.
Meist wird CBD in Form von Ölen vertrieben, der CBD-Gehalt liegt dabei zwischen 5–40 %. Die britische Food Standard Agency beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge auf 10 mg/Tag – wer Öle mit einem durchschnittlichen CBD-Gehalt verzehrt, überschreitet diesen Wert bereits deutlich. Auch Dosierungen, bei denen erste Hinweise auf gesundheitsschädigende Wirkungen auftraten, können problemlos erreicht werden.
Angela Mally sieht diesen Umstand kritisch: „Ein Problem ist, dass die Produkte häufig keine genauen Dosierangaben enthalten. Gerade im Internet finden Nutzende dann allerlei Empfehlungen und dosieren, oft frei nach dem Motto ‘viel hilft viel‘, schnell in potenziell gefährlichen Bereichen.“
Außerdem unterscheidet sich die auf den Produkten angegebene und die tatsächlich enthaltene CBD-Menge häufig deutlich. Laut einer aktuellen Studie lag der CBD-Gehalt kommerzieller Öle im Schnitt rund 21 % über den Herstellerangaben. Auch unbeabsichtigte Überdosierungen seien demnach wahrscheinlich.
Aktuell sind in der EU keine CBD-haltigen Lebensmittel zugelassen, angeboten werden sie dennoch. Als neuartige Lebensmittel, sog. Novel Foods, benötigen sie für den Verkauf die Zulassung durch die EU-Kommission. Dazu gehört auch die Bewertung gesundheitlicher Risiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Möglich wird der Vertrieb trotz fehlender Zulassung u. a. durch rechtliche Grauzonen – da CBD-haltige Produkte als Lebensmittel nicht verkehrsfähig sind, werden CBD-Öle als Aromaöle oder Kosmetika statt als Nahrungsmittel vertrieben – oder unterschiedlich strenge Regelungen in verschiedenen EU-Staaten.

Literatur
1. Engeli BE, Lachenmeier DW, Diel P, et al.: Cannabidiol in foods and food supplements: evaluation of health risks and health claims. Nutrients 2025; 17(3): 489.

Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Pressemeldung vom 24.03.2025



Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 5/2025 auf Seite M272.

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