Die Ernährungswelt in Zahlen: Pestizidrückstände in Lebensmitteln
- 14.07.2025
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- Redaktion

Für den kürzlich veröffentlichten Bericht wurden insg. rund 133 000 Proben aus den EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island aus dem Jahr 2023 ausgewertet. Die Proben wurden in erster Linie risikoorientiert im Rahmen der amtlichen Überwachungsprogramme genommen. Das heißt, dass der Untersuchungsfokus auf Lebensmitteln liegt, die in früheren Jahren auffällig waren. Daher spiegeln die Ergebnisse nicht die durchschnittliche Belastung von EU-Lebensmitteln mit Pestiziden wider.
Bei mehr als 96 % der Proben lagen die Rückstandsmengen, ähnlich wie in den Vorjahren, unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. 58 % enthielten gar keine quantifizierbaren Rückstände. Bei 3,7 % wurden die Rückstandshöchstwerte überschritten, wobei nach Berücksichtigung der Messunsicherheiten lediglich 2 % beanstandet wurden. Das ist der geringste Wert der vergangenen Jahre (2022: 2,2 %, 2021: 2,5 %). Aus Drittländern importierte Lebensmittel wurden dreimal häufiger bemängelt als EU-Erzeugnisse (3,4 zu 1 %). Verstöße gab es v. a. bei Produkten aus der Türkei, Indien und Ägypten. Jedes vierte dieser Lebensmittel war mit Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet – besonders häufig Paprika, Zitrusfrüchte, Äpfel, Birnen und Erdbeeren.
Über 13000 Proben wurden im Rahmen eines weiteren Programms, des sog. EU-Multiannual Control Programme (EU MACP), genommen. Alle drei Jahre werden Zufallsproben von denselben zwölf häufig konsumierten Nahrungsmitteln auf Rückstände von mehr als 190 verschiedenen Pestiziden untersucht. Im Jahr 2023 waren es Möhren, Blumenkohl, Kiwis, Zwiebeln, Orangen, Birnen, Kartoffeln, getrocknete Bohnen, Braunreis, Roggen, Rinderleber und Geflügelfett. Rund 70 % der Proben waren frei von quantifizierbaren Rückständen, während 28 % Rückstände unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte enthielten. Bei 1 % der Proben wurden die Höchstgehalte überschritten und beanstandet.
Quelle: Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), Pressemeldung vom 04.06.2025
Diesen Artikel finden Sie auch in ERNÄHRUNGS UMSCHAU 7/2025 auf Seite M401.