Auch Brüssel will von Bestandstötung bei BSE abrücken

  • 03.07.2001
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  • Redaktion

Auch die Europäische Kommission will von der bisher geltenden Vorschrift abrücken, wonach bei der Feststellung von BSE der gesamte Rinderbestand zu töten ist.

Das teilte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, am 31. Mai den Bundesländern in einem Schreiben mit. Demnach hat die Europäische Kommission angekündigt, die Anhänge der am 1. Juli in Kraft tretenden TSE-Verordnung entsprechend zu ändern. Es soll in das Ermessen der zuständigen Behörde vor Ort gestellt werden, ausgehend von epidemiologischen Untersuchungen zu entscheiden, ob der Bestand getötet werden muss.

Unverändert bleibt, dass nach Feststellung von BSE die Geburtskohorte sowie bei weiblichen Rindern die letzten Nachkommen getötet werden müssen. Die vorgesehene Änderung begrüße er, so Müller, denn damit bestehe die Möglichkeit, national anstelle der Bestandstötung die "Kohortentötung" als die zentrale Maßnahme in der BSE-Vorsorgeverordnung festzuschreiben. Der Staatssekretär forderte die Länder auf, die von der Kommission vorgesehenen Änderungen der TSE-Verordnung bei den derzeitigen Beratungen der BSE-Vorsorgeverordnung im Bundesrat zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die BSE-Vorsorgeverordnung so bald wie möglich in Kraft treten kann.

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