Berufs- und Tätigkeitsfeldanalyse DiätassistentInnen 2020: Klatschen genügt nicht!

  • 04.01.2021
  • News
  • Redaktion

Berufsbezeichnung und Ausbildungsordnung sollten die Kompetenzen und den Berufsalltag der DiätassistentInnen widerspiegeln.

Das derzeit gültige Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DÄ) stammt aus 1994. Es bildet damit die Kompetenzen und den Berufsalltag der DÄ schon lange nicht mehr ab, wie die aktuelle Berufs- und Tätigkeitsfeldanalyse DiätassistentInnen 2020 zeigt. Unser Redaktionsleiter Udo Maid-Kohnert findet in seinem Editorial, auch hier gilt: Klatschen genügt nicht!

Das könnte Sie interessieren
Keto Gums: Nicht sinnvoll, aber teuer weiter
Ernährungsberatung von Familien nach der Diagnose Erdnuss-/Nussallergie weiter
Bericht über die UGB-Tagung 2025 in Gießen: Ernährungsfortbildung mit großer... weiter
Tiktok verbietet den Hashtag „SkinnyTok“ weiter
Influencer*innen bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit rechtlich nicht zulässigen... weiter
Studie der Verbraucherzentrale: Mehrheit befürwortet politische Maßnahmen für eine... weiter