Verbot für Gelee-Süßwaren in Minibechern

  • 06.05.2004
  • News
  • Redaktion

Gelee-Süßwaren in Minibechern, so genannte "jelly mini-cups", die bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe enthalten, sind seit dem 30. April in Deutschland verboten. Begründung: Es besteht die Gefahr, dass sie im Hals stecken bleiben und dadurch, besonders bei Kindern, zum Ersticken führen können. Auf der Grundlage einer Entscheidung der EU-Kommission dürfen Gelee-Süßwaren in Minibechern mit aus Algen oder bestimmten Gummiarten gewonnenen Verdickungs- oder Geliermitteln nicht mehr in Verkehr gebracht und auch nicht eingeführt werden. Diese Süßigkeiten werden vor allem in Asien hergestellt und insbesondere in Spezialitätengeschäften für asiatische Lebensmittel angeboten.  Gelee-Süßwaren mit dem Lebensmittelzusatzstoff Konjak (E 425) waren bereits im April 2002 verboten worden. In der Folge haben jedoch Lebensmittelhersteller Produkte mit anderen Zusatzstoffen auf den Markt gebracht, die nicht unter das Konjak-Verbot fallen, die jedoch eine ähnliche Konsistenz wie Konjak-haltige Gelee-Süßwaren haben und bei denen daher dieselbe Gefahr einer gesundheitlicher Schädigung besteht. Deshalb wurde jetzt das Verbot auf eine größere Gruppe von Zusatzstoffen ausgedehnt. Das jetzige Verbot wurde wegen des besonderen gesundheitlichen Risikos als Dringlichkeitsverordnung erlassen. (06.05.04)

Das könnte Sie interessieren
Schwangere Frau mit Nahrungsergänzungsmittel in der Hand
Ernährung in der Schwangerschaft: Informationsquellen und Einhaltung von Empfehlungen weiter
Bild einer Sterilproduktion in einer Molkerei
Thermische Verfahren in der Lebensmittelverarbeitung weiter
Bild aus einem Labor in dem mit Lebensmitteln hantiert wird
Neuartige Lebensmittel weiter
Nudeln werden von Teller in den Müll geschüttet.
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung weiter
Mehr Reichweite für „Junge Forschung“ weiter
2 Kinder sitzen am Tisch und spielen mit Gemüse.
COPLANT Studienmodul kids/family – Forschung zu Ernährungsweisen von Familien:... weiter