EU-Stellungnahme: Gesundheitsrisiko durch Wachstumsförderer

  • 07.05.2002
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  • Redaktion

Wachstumsfördernde Hormone bei Rindern können die menschliche Gesundheit gefährden. Nach Prüfung von 17 Studien und weiteren neuesten wissenschaftlichen Daten bekräftigt der Wissenschaftliche Ausschuss für Veterinärmaßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVPH) seine früheren Stellungnahmen (1999, 2000). Demnach stellen Hormonrückständen in Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit dar.

Die 17 Studien waren von der Europäischen Kommission in Auftag gegeben worden, um eine wissenschaftliche Grundlage für das EU-Einfuhrverbot von Fleisch und anderen Erzeugnissen Hormon behandelter Tiere zu schaffen. Die Studien umfassten toxikologische Aspekte, Missbrauchsmöglichkeiten, Kontrollprobleme sowie Umweltaspekte von insgesamt sechs Hormonen, z. B. Progesteron und Testosteron. Die endgültige Stellungnahme ist unter europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scv/outcome_en.html abrufbar.

Bereits 1988 verbot die EU die Verwendung der Hormone zur Wachstumsförderung bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Dieses Verbot gilt sowohl für Mitgliedstaaten als auch für Einfuhren aus Drittländern. Die USA und Kanada fochten das Verbot an. 1997 entschied ein WTO-Panel, dass diese Maßnahme gegen das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen verstoße. Die EU legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. 1998 widerrief das WTO-Berufungsgremium die meisten der Panel-Feststellungen. Erhalten blieb die Feststellung, dass das EU-Einfuhrverbot für Fleisch Hormon behandelter Tiere nicht mit der Bestimmung vereinbar sei, wonach eine derartige Maßnahme auf einer einschlägigen Prüfung der Risiken für die menschliche Gesundheit beruhen muss. Hintergrundinfos zur Hormonproblematik unter: europa.eu.int/comm/food/fs/him/him_index_en.html. 07.05.02

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