Gesundheitliche Risiken durch begaste Schiffscontainer

  • 08.04.2009
  • News
  • Redaktion

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

Um die vorhandenen Informationen zusammen zu führen, fand am BfR ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Problematisch sind nach deren Erkenntnis die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind. Da der Anteil solcher Container nach Informationen des BfR relativ hoch ist, hält das Institut verstärkte Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport für erforderlich.

Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften – auch nach der Belüftung – solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden, damit keine Personen beim öffnen dieser Container gefährdet werden. Vor allem Mitarbeiter der Kontrollbehörden und Hafenarbeiter, die die Container entladen, sollen so geschützt werden, aber auch die Besatzung von Transportschiffen und Personen, die beispielsweise ihr Umzugsgut in Containern verschiffen und diese nach Empfang öffnen. Gemeldet wurden dem BfR überwiegend leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Atembeschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt. Die Rückstände verflüchtigen sich, wenn die in den Containern transportierten Gegenstände gelüftet werden, je nach deren Beschaffenheit innerhalb von Stunden bis zu mehreren Wochen. Aussagen zu Freisetzungsraten aus spezifischen Materialien sind allerdings bisher nicht sicher möglich. Nach Auswertung der wenigen dazu verfügbaren Daten schätzt das BfR Risiken für Verbraucher im Allgemeinen als relativ gering ein. In Einzelfällen können jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte, die länger ausgasen, z. B. Matratzen, Plüschtiere und lackiertes Holz, nicht ausgeschlossen werden. Die Vorträge des Expertengesprächs können auf der Homepage des BfR abgerufen werden. Quelle: BfR (08.04.09)

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