Kennzeichnung von GVO-Lebensmitteln
- 08.07.2003
- News
- Redaktion
Das Europäische Parlament hat in der letzten Woche ein Gesetzgebungspaket der Europäischen Kommission über genetisch veränderte Organismen (GVO) verabschiedet. Dieses erweitert die bestehenden Kennzeichnungsbestimmungen auf alle aus GVO hergestellte Lebensmittel, unabhängig davon, ob GVO-DNA oder Proteine im Endprodukt nachgewiesen werden können. Ebenso soll die neue Regelung für alle genetisch veränderten Futtermittel gelten.
Dies kann bedeuten, dass ab Anfang 2004 Lebensmittel aus GVO hergestellten Lebensmittel (z. B. Soja- oder Maisöl aus GV-Soja bzw. -Mais) und Lebensmittelzutaten (Kekse mit Maisöl aus GV-Mais) mit dem Hinweis „gentechnisch verändert“ oder „aus gentechnisch verändertem ... hergestellt“ gekennzeichnet werden müssen.
Bevor die Verordnungen allerdings 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten kann, muss der Rat der Europäischen Union das Paket noch in zweiter Lesung bestätigen. Ist das der Fall, so müssen Unternehmen die neuen Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht 6 Monate nach dem Veröffentlichungsdatum umgesetzt haben. Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der EU-Kommission. 08.07.03