Alkopops

  • 11.03.2004
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  • Redaktion

Am heutigen Donnerstag wird der Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums“ in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts die Erstellung einer Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf koordiniert, der letzte Woche von den Gremien der Regierungsfraktionen beschlossen wurde. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, so Bundessozialministerin Ulla Schmidt, werden Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren durch Alkohol und Tabak geschützt. Das Jugendschutzgesetz werde dadurch sinnvoll ergänzt. Alkopops führten insbesondere unter Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem rasanten Konsumanstieg. Sie seien bei Jugendlichen inzwischen ein populäres, aber riskantes Kultgetränk. In einer Flasche sind aber zwei Schnäpse enthalten. Der Alkoholgehalt werde durch süße Zusatzstoffe überdeckt und nicht mehr geschmeckt. Jeder zweite Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren trinkt inzwischen nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mindestens einmal pro Monat diese Getränke, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz dies erst ab 18 Jahren zulässig ist. Der Konsum hat sich in dieser Altersgruppe seit 1998 vervierfacht. Alkopops sind inzwischen das beliebteste alkoholische Getränk bei weiblichen wie männlichen Jugendlichen. Mit der Sondersteuer soll der Preis der Produkte verteuert werden, damit Jugendliche diese nicht mehr kaufen. Das dies funktioniert, zeigt das Beispiel Frankreich. Dort führte die Erhebung einer Sondersteuer zu einem deutlichen Konsumrückgang. Das Gesetz sieht weiter die Einführung einer Kennzeichnungspflicht auf Alkopops vor. Sie soll Klarheit beim Verkaufspersonal über die gesetzliche Altersbeschränkung dieser Produkte garantieren. Auf der Vorderseite der Flaschen wird der Warnhinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“ vorgeschriebenen. Gleichzeitig wird im Gesetzentwurf die Kleinstverkaufsmenge von Zigaretten auf mindestens 17 Stück festgelegt und die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu Werbezwecken verboten. Beide Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Zigaretten für junge Menschen zu erschweren und den frühen Einstieg in das Rauchen durch die Abgabe kostenloser Tabakprodukte zu verhindern. 11.03.04

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