Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung

  • 11.10.2011
  • News
  • Redaktion

Mit der Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten am 29.09.2011 ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat laut BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst frühzeitig auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt, so dass heute bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine "Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel sowie die obligatorische Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung hervor: "Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben - etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel - verbunden sind."

Die künftige, europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt.

Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend, allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen ein. Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Pressemitteilung vom 29.09.11 (11.10.11)

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