BLL setzt sich für Zulassung von Health Claims ein

  • 13.10.2001
  • News
  • Redaktion

Das Interesse der Verbraucher an "gesunder Ernährung" hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Gleichzeitig besteht in der Europäischen Union nach wie vor ein Totalverbot von Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Daher setzt sich der BLL – Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V., Bonn – als Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft für die Zulassung von Health Claims (Aussagen über Zusammenhänge zwischen Lebensmitteln, Ernährung und Gesundheit) auf dem Etikett ein. Health Claims können bisher in der EU nur eingeschränkt auf Grund einer sehr weiten Auslegung dieses Verbotes und auf unsicherer Rechtsgrundlage verwendet werden. Selbst bei wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen sind Aussagen mit Krankheitsbezug, z. B. in Form von Aussagen zur Reduzierung von bestimmten Krankheitsrisiken, nicht erlaubt.

Demgegenüber sind in anderen Ländern, wie in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan, Health Claims, z. B. zum Cholesterinspiegel oder zur Kalziumzufuhr, die das Risiko von Osteoporose betreffen, auf den Etiketten längst Normalität.

In verschiedenen Mitgliedstaaten der EU werden inzwischen unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Verbrauchern und staatlichen Institutionen Verhaltenskodizes erarbeitet, die Leitlinien für die wissenschaftliche Absicherung und Kommunikation formulieren. In den USA sind 11 Aussagen zur Risikoreduzierung zugelassen. In Japan sind sog. FOSHU-Produkte auf dem Markt (Foods For Specified Health Use). Auf der Ebene des FAO/WHO-Codex-Alimentarius wird die Problematik weltweit diskutiert. Von der europäischen Lebensmittelindustrie (CIAA) wurde ein Verhaltenskodex mit wissenschaftlichen Anforderungen als "Code of Practice on the Use of Health Claims" erarbeitet.

Der BLL fordert daher, zur Wiederherstellung wirklicher Rechtseinheit den Artikel 2 der Kennzeichnungs-Richtlinie 2000/13/EG durch eine Änderung zu ergänzen. Dabei sollten Aussagen über die Reduzierung von Krankheitsrisiken, sogenannte "reduction of disease-risk claims" zugelassen und nicht von dem Verbot der krankheitsbezogenen Werbung erfasst werden.

Bei Aussagen über erweiterte Funktionen, sogenannte "enhanced function claims" bedarf es nach Meinung des BLL nur einer Klarstellung der Rechtslage. Aussagen wie "Kalzium verbessert die Knochendichte" sind bzw. sollten auch nach geltendem Recht bereits zulässig sein. Sie beziehen sich lediglich auf spezifische günstige Auswirkungen auf physiologische und psychologische Funktionen oder biologische Aktivitäten.

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