Symbolbild Lebensmittelvorräte
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Lesetipp Heft 1/2026: Lebensmittelvorräte für Krisenzeiten – staatliche und private Vorsorge im Überblick

  • 14.01.2026
  • News
  • Redaktion

Krisen wie die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine oder Naturkatastrophen haben gezeigt, wie anfällig die Lebensmittelversorgung ist. Der Specialbeitrag in der Januarausgabe beleuchtet deshalb die Bedeutung der Vorratshaltung im Katastrophenschutz und unterscheidet zwischen staatlicher und privater Ernährungsvorsorge.

In Deutschland regelt das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) seit 2017 die staatliche Notfallversorgung. Dazu gehören Markteingriffe, Rationierungen im Extremfall sowie staatliche Lebensmittelreserven. Ergänzt wird dies durch Hilfsorganisationen und die Ernährungswirtschaft.

Gleichzeitig ist die private Vorsorge eine zentrale Säule. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt einen Lebensmittel- und Trinkwasservorrat für zehn Tage. In der Praxis setzt jedoch ein großer Teil der Bevölkerung diese Empfehlung nicht um. Zwar hat die Corona-Pandemie das Bewusstsein für Bevorratung gestärkt, dennoch bestehen weiterhin deutliche Lücken.

Der Artikel gibt praktische Tipps zur Vorratshaltung, zu Lagerung und Haltbarmachung von Lebensmitteln sowie zur Organisation eines „lebenden Vorrats“. Zudem wird empfohlen, die Hürden für Vorsorge zu senken – etwa durch kürzere Mindestvorräte von drei Tagen, insbesondere für Haushalte mit wenig Platz.

Fazit: Um die gesellschaftliche Resilienz zu stärken, braucht es neben staatlichen Maßnahmen vor allem mehr Information, niedrigschwellige Empfehlungen und eine bessere Kommunikation zur privaten Notfallvorsorge. In einem begleitenden Interview erläutert die Pressestelle des BBK, welche Erwartungen der Staat an die Eigenvorsorge der Bevölkerung hat, warum private Vorratshaltung als solidarischer Beitrag gilt und weshalb bereits ein Vorrat für drei Tage die Handlungsfähigkeit im Krisenfall deutlich erhöht.

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