1. Diskursrunde Grüne Gentechnik: Schutz der Biodiversität gemeinsames Ziel

  • 14.05.2002
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  • Redaktion

Der Erhalt aller Formen der biologischen Vielfalt – sowohl in Agrarökosystemen als auch in Wildhabitaten – ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Dabei müssen der Schutz der biologischen Vielfalt und die Nutzung miteinander in Einklang gebracht werden. Dies war die gemeinsame Auffassung der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen in der ersten Diskursrunde im Diskurs Grüne Gentechnik des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) am 7. und 8. Mai bei Bonn.

Diskursteilnehmende und Fachleute diskutierten unter der Leitfrage "Erhalt der Biodiversität", welche Auswirkungen der Einsatz der Grünen Gentechnik auf die biologische Vielfalt haben kann. Das Thema umfasste Aspekte der vergleichenden Bewertung von Grüner Gentechnik mit den Methoden der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft. Diskutiert wurde über rechtliche Regelungen sowie über ökologische und Sicherheitsaspekte.

Einig waren sich die Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen mit den Fachleuten darin, dass letztendlich jegliche Form der Landbewirtschaftung die Biodiversität beeinflusst. Inwieweit gentechnisch veränderte Pflanzen ein zusätzliches Risiko für die Sortenvielfalt auf dem Acker und die Artenvielfalt im gesamten Ökosystem beinhalten, blieb im Verlauf der Gespräche jedoch umstritten. In Anbetracht der Komplexität von Ökosystemen seien zuverlässige, generelle Aussagen schwierig. Daher bildete die Ausgestaltung des Vorsorgeprinzip einen wichtigen Aspekt in der Diskussion. Die Pflanzenzüchter erwarten durch den Einsatz der neuen technischen Möglichkeiten eine Erhöhung der Sortenvielfalt auf dem Acker durch eine steigende Anzahl von Sorten mit interessanten Eigenschaften.

Die Naturschützer gehen demgegenüber davon aus, dass durch die unkontrollierte Ausbreitung transgener Eigenschaften unwiderrufliche Veränderungen im Ökosystem verursacht werden. Diese könnten sich nachteilig auf die landwirtschaftliche Nutzflächen aber auch auf Naturschutzgebiete oder naturnahe Räume auswirken.

Alle Experten und Teilnehmer betonten, dass – ungeachtet der grundsätzlichen Differenzen – Auswirkungen auf die Biodiversität nur für jede einzelne, jeweils gesondert zu untersuchende Anwendung der Grünen Gentechnik betrachtet werden könnten. So müssten zum Beispiel mögliche Risiken, die mit einer Verbreitung genetischer Eigenschaften in der Natur durch Pollenflug einhergehen, differenziert beurteilt werden. Auch stellte sich die Frage, ob und wie die verschiedenen Anbauformen – mit konventionellen und ökologischen Methoden bzw. unter Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen – nebeneinander bestehen können. Dies wird ebenfalls Gegenstand weiterer Erörterungen sein.

Das Fazit der Risikoforscher:

  • Insgesamt müssen mögliche Auswirkungen eines großflächigen Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die belebte Umwelt noch genauer betrachtet werden. Denn man wisse viel zu wenig darüber, wie sich einzelne genetische Eigenschaften in der – ständigen Veränderungen unterworfenen – Umwelt genau verhalten.
  • Vertieft werden soll auch die Frage, inwieweit Patente zum Schutz biotechnologischer Erfindungen geeignete Rahmenbedingungen darstellen.
  • Geklärt werden muss, ob und wie ein ökologischer Schaden zu definieren ist, und ob derartige Schäden im Haftungsrecht berücksichtigt werden müssen.

Einig waren sich die Experten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern darüber, dass weltweit größere Anstrengungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt unternommen werden müssen. Denn die Sortenvielfalt auf dem Acker und die Artenvielfalt der gesamten belebten Natur bilden die Grundlage für das Überleben der weiterhin rasch wachsenden Weltbevölkerung. Eine Kurzfassung der Expertenreferate kann unter www.gruene-gentechnik.de/diskurs/r1_bericht.html abgerufen werden. 15.05.02

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